Justizministerin Beate Merk (CSU) hat in ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht in Zweifel gezogen, dass die Unterbringung Gustl Mollaths noch verhältnismäßig ist. Gerade die Dauer von dessen Unterbringung werfe Fragen auf, erklärte Merk. Sie habe ihre Stellungnahme dazu genutzt, um zu unterstreichen, "dass die Dauer der Unterbringung mit zunehmendem Zeitablauf" bei jeder weiteren Überprüfung "immer stärker ins Gewicht fallen" müsse. Es gehe ihr aber nicht darum, "eventuell falsche gerichtliche Entscheidungen zu verteidigen" oder "rechtlich zutreffende, aber als ungerecht empfundene Urteile zu kritisieren".
Das Landgericht Nürnberg habe festgestellt, dass Mollath seine Frau geschlagen, gebissen, mit Füßen getreten, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und in der gemeinsamen Wohnung festgehalten, sowie Fahrzeuge verschiedener Personen beschädigt haben soll. Betrachte man diese sogenannten "Anlasstaten" - Körperverletzung und Sachbeschädigung - nähere man sich nach nunmehr sieben Jahren "Schritt für Schritt einer möglichen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung". Allerdings müsse man auch die von Mollath laut rechtskräftiger Entscheidungen ausgehende Gefahr berücksichtigen.
Eine Gefährlichkeitsprognose werde durch die fehlende Bereitschaft Mollaths, sich erneut begutachten zu lassen, erschwert. Für seinen Fall könne jedoch eine Rolle spielen, "dass Herr Mollath in der Öffentlichkeit großen Zuspruch und Unterstützung erfahren" habe. Es sei zu klären, "ob und inwieweit diese bestärkenden Geschehnisse positiven Einfluss" auf ihn hätten. In ihrer Stellungnahme würden ausdrücklich Gesichtspunkte für und gegen die Fortdauer der Unterbringung vorgetragen, erklärte Merk.
Im Streit hat unterdessen der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Fall Mollath seine Arbeit beendet. Sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien legten eigene Ausschussberichte vor, auf einen gemeinsamen konnte man sich nicht einigen. Für CSU und FDP ist demnach die wichtigste Erkenntnis, dass die Behauptungen einer Verschwörung von Banken, Politik und Justiz zuungunsten Mollaths eindeutig widerlegt worden seien. Diese These sei in sich zusammengebrochen, sagte der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU).
Wie Ermittler mit Mollaths Anzeigen von 2003 und 2004 umgegangen seien, habe sich als nachvollziehbar und vertretbar herausgestellt. Zweifel könne man laut CSU aber anmelden, ob beim Gerichtsverfahren 2006 alles korrekt abgelaufen sei. Dieses Verfahren - "mit allen Unzulänglichkeiten" - sei aber die Angelegenheit der Justiz, nicht die eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Überdies habe Justizministerin Merk den Ausschuss stets korrekt informiert, Rücktrittsforderungen seien daher nicht haltbar.