Untersuchung im Landtag:Tod in der Badewanne: Computersimulation soll aufklären

War es Mord oder nur ein Sturz? Ein neues Verfahren soll beweisen, dass ein Hausmeister seit Jahren zu Unrecht im Gefängnis sitzt.

Von Hans Holzhaider

Die Videosequenz ist nur knapp 15 Sekunden lang - aber sie könnte einem zu lebenslanger Haft verurteilten Mann helfen, seine Freiheit wiederzugewinnen. Zu sehen ist eine Computersimulation: Ein Skelett steht neben einer Badewanne. Es macht eine kurze Bewegung mit dem rechten Arm, dann fällt es nach vorne, der Kopf schlägt heftig an den Badewannenrand, dann kommt es in Seitenlage in der Wanne zum Stillstand, das linke Bein bleibt auf dem Wannenrand liegen.

Das ist genau die Position, in der am 28. Oktober 2008 die 87-jährige Lieselotte Kortüm tot in ihrer Wohnung in Rottach-Egern aufgefunden wurde. Am 12. Mai 2010 verurteilte das Landgericht München II den 50-jährigen Hausmeister Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Genditzki hatte sich jahrelang um die schwer kranke Frau gekümmert.

Der Anklage zufolge sollte er der alten Dame Geld gestohlen und sie in der Badewanne ertränkt haben, um den Diebstahl zu verdecken. Als das durch die Beweisaufnahme zweifelsfrei widerlegt wurde, zauberte der Staatsanwalt ein neues Motiv aus dem Hut: Frau Kortüm habe Genditzki Vorhaltungen gemacht, weil er eine Einladung zum Kaffeetrinken ausgeschlagen habe, daraufhin habe er sie im Zorn bewusstlos geschlagen und ertränkt.

"Eine völlig aus der Luft gegriffene Geschichte", sagt die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Aber auch im zweiten Prozess folgte das Gericht unter dem Vorsitz von Petra Beckers den Argumenten des Staatsanwalts. Vergeblich beteuerte Genditzki seine Unschuld, vergeblich verwiesen seine Verteidiger auf Indizien, die dafür sprachen, dass Lieselotte Kortüm noch lebte, als Genditzki an jenem Nachmittag ihre Wohnung verließ, vergeblich argumentierten sie, dass es für den angeblichen Streit keinerlei Motiv, geschweige denn einen Beweis gebe, und dass die alte Dame ebenso gut einem häuslichen Unfall zum Opfer gefallen sein könne.

Am 17. Januar 2012 sprach das Gericht Manfred Genditzki erneut des Mordes schuldig. Mit ausschlaggebend für das Urteil war die Einschätzung des Rechtsmediziners Wolfgang Keil, der einen Sturz in die Badewanne für "höchst unwahrscheinlich" erklärt hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss: "Ein Sturzgeschehen ist nach Überzeugung der Kammer auszuschließen."

Eben dies will die Rechtsanwältin Regina Rick mit dem Video, das sie am Donnerstag in einer Pressekonferenz im bayerischen Landtag vorstellte, widerlegen. Eingeladen hatte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, der SPD-Abgeordnete Franz Schindler. Schindler ist bekannt als ein Mann, der sich nicht leicht vor irgendeinen Karren spannen lässt. In diesem Fall aber sieht der SPD-Politiker die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, sich erneut mit dem Fall Genditzki zu beschäftigen, auch wenn er durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen ist.

"Ich habe selbstverständlich die Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu respektieren", sagte Schindler. "In diesem Fall aber halte ich es für zulässig und angebracht, Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu äußern." Ebenso, wie nach der Erforschung der DNA-Analyse in vielen unaufgeklärten Kriminalfällen die Ermittlungen wieder aufgenommen wurden, müsse die Staatsanwaltschaft auch reagieren, wenn in umstrittenen Fällen wie dem Fall Genditzki neue wissenschaftliche Methoden neue Erkenntnisse ermöglichten. "Dann muss man auch abgeurteilte Fälle einer kritischen Überprüfung unterziehen", sagte Schindler.

Computersimulation und Gutachter widersprechen sich

Das Video, mit dem die Rechtsanwältin Rick eine Wiederaufnahme des Falles Genditzki erreichen will, wurde von Professor Syn Schmitt und seinen Studenten an der Universität Stuttgart erarbeitet. Schmitt ist Juniorprofessor bei SimTech, einem interdisziplinären Forschungsverbund für Simulationstechnologie. Genditzkis Verteidiger Gunter Widmaier hatte schon 2011 im Prozess vor dem Münchner Landgericht angeregt, bei Schmitt eine Computersimulation eines Sturzes in die Badewanne in Auftrag zu geben. Das hatte das Gericht abgelehnt mit der Begründung, für eine solche Simulation gebe es "zu wenige Anfangstatsachen".

"Aber unsere Methoden haben sich in den letzten fünf Jahren massiv verbessert", sagt Schmitt. Er und seine Kollegen sind jetzt in der Lage, eine Vielzahl von Daten - Größe und Gewicht der Person, die Größe verschiedener Körpersegmente, die Masseverteilung am Körper, die Muskelkräfte, die auf die Gliedmaßen einwirken - in die Simulation einfließen zu lassen. "Wir haben uns ein ganzes Jahr lang mit diesem Fall beschäftigt", sagt Schmitt; einer seiner Studenten will damit sogar seine Doktorarbeit bestreiten. "Wir können natürlich nicht alles simulieren, aber mit Sicherheit können wir sagen, dass unter der Annahme eines plötzlichen Schwächeanfalls die Position, in der die Leiche aufgefunden wurde, und die Verletzungen, die bei der Obduktion festgestellt wurden, jedenfalls nicht auszuschließen sind."

Dieses eindeutige Ergebnis der Computersimulation widerspricht diametral den Annahmen, die der Verurteilung Manfred Genditzkis zugrundeliegen. "Das Ermittlungsverfahren gegen Genditzki ist nur in Gang gekommen, weil der Gerichtsmediziner Keil gesagt hat, bei einem Sturz in die Badewanne könne es nicht sein, dass das linke Bein der Toten am Wannenrand hängen bleibt", sagte Rechtsanwältin Rick.

Die Computersimulation der Stuttgarter Wissenschaftler beweist jetzt das Gegenteil. Sie zeigt auch, dass die beiden Blutergüsse unter der Kopfhaut der Toten durchaus bei dem Sturz in die Wanne entstanden sein könnten. Der Gerichtsmediziner Keil hatte sie als Folge "stumpfer Gewalt", also von Schlägen auf den Kopf erklärt. Rick wies auf das Paradox hin, dass diese Schläge einerseits so stark gewesen sein müssten, dass die Frau bewusstlos wurde, andererseits so schwach, dass sie keine sichtbaren Spuren auf der Kopfhaut hinterließen - weder eine Platzwunde, noch auch nur eine Beule oder eine Hautverfärbung.

Für einen Wiederaufnahmeantrag reiche die Computersimulation allein jedoch noch nicht aus, sagte Rick. Dazu sei noch ein rechtsmedizinisches Gutachten notwendig, um die Simulation mit den Ergebnissen der Obduktion zu verknüpfen. "Dafür haben wir einfach nicht das Geld", sagte Rick, die selbst viele unbezahlte Arbeitsstunden für die Wiederaufnahme des Falles Genditzki geleistet hat. Schon die äußerst arbeitsaufwendige Computersimulation habe viel Geld gekostet. Sie sei nur durch Spenden von Privatleuten ermöglicht worden.

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