Unterschiedliche Regeln:Durcheinander beim Familiengeld

Es gibt weiter Ärger um das Familiengeld. Bund und Freistaat haben ihren monatelangen Streit zwar beigelegt, Betroffene aber werden wohl noch länger auf ihr Geld warten müssen. "Die Leute hängen weiter in der Luft", sagt Rechtsanwalt Marc Schneider aus Augsburg. Er vertritt mehr als 160 Hartz IV-Empfänger, die bis jetzt nicht vom bayerischen Familiengeld profitierten und dagegen klagen wollten. Der Kompromiss zwischen Bund und Freistaat sollte eigentlich zu ihren Gunsten gehen und klang zunächst einfach.

Der Bund stimmte zu, das Familiengeld nicht mehr auf Hartz IV-Leistungen anzurechnen, wenn der Freistaat den Wortlaut des Gesetzes ändert. So sollten in Zukunft alle von der Sozialleistung profitieren, die Ministerpräsident Markus Söder schon im Wahlkampf ankündigte. Sie umfasst 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es 300 Euro. Bund und Freistaat einigten sich auch darauf, dass Hartz IV-Empfänger, bei denen das Familiengeld auf die Grundsicherung angerechnet wurde, das Geld rückwirkend bekommen. Rufen die Betroffenen allerdings bei ihren Jobcentern an, bekämen sie unterschiedliche Auskünfte, sagt Schneider. Die einen sagen, es gäbe keine Rückzahlung, andere wie das Jobcenter im Landkreis Regensburg fingen schon mit der Rückzahlung an. "Es geht kunterbunt durcheinander", sagt Schneider. Zuständig für die Rückzahlungen ist das Bundessozialministerium. Aus dem heißt es: Erst, wenn der Landtag die Änderung des Familiengeldgesetzes beschlossen habe, werde es Rückzahlungen geben. Wann das Gesetz durch den Landtag geht, ist bis jetzt noch nicht klar.

Anders als mit bestehenden Fällen geht das Bundesarbeitsministerium mit zukünftigen Fällen um. Für sie gelte nicht der Beschluss des Landtags, sondern der des Kabinetts vom 5. Februar. Von diesem Zeitpunkt an werde das Familiengeld nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. "Unlogisch", nennt das Rechtsanwalt Schneider. Er kritisiert zudem, dass derzeit nur Hartz IV-Empfänger profitieren, deren Bescheide nach dem Kabinettsbeschluss neu ausgestellt werden, allen anderen werde das Familiengeld weiterhin angerechnet. Das Bundessozialministerium bestätigt das und verweist auf den "zusätzlichen Aufwand" für die Behörden. "Zeitnah" würden aber alle profitieren.

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