Prozess nach Habeck-PostRentner wegen Hitlergruß-Posts auf X zu Geldstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht Haßfurt hat den 64-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
Das Amtsgericht Haßfurt hat den 64-Jährigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen. (Foto: Daniel Vogl/dpa)

Das Verfahren gegen den 64-Jährigen war wegen eines Beitrags in Gang gekommen, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ dargestellt wurde. Verurteilt wurde er aus anderen Gründen.

Ein 64-jähriger Mann aus Unterfranken ist vom Amtsgericht Haßfurt wegen mehrerer rechtswidriger Posts auf X zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn in vier Fällen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig und verhängte 55 Tagessätze zu je 15 Euro.

Aus Sicht des Vorsitzenden Richters gibt es keine Zweifel, dass der Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge im vorigen Jahr mehrere Posts mit strafbaren Inhalten auf der Plattform X verbreitet hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Rentner vorgeworfen, auf der Plattform mehrere Bilder mit NS-Bezug und Kommentaren zu aktuellen politischen Themen verbreitet zu haben. Darunter etwa ein Bild, das Adolf Hitler bei einem Handschlag mit einem Geistlichen zeigt und mehrere Männer, die dazu einen sogenannten Hitlergruß machen.

Ein weiterer Post soll die Montage einer fiktiven Titelseite des Magazins Spiegel zeigen, auf dem die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, zu sehen war. Das Bild war so bearbeitet, dass Schulze einen Hitlergruß zeigt. Daneben sollen die Worte „das grüne Reich“ und „die Machtergreifung“ abgebildet gewesen sein.

Um Darstellungen, die etwa Adolf Hitler oder ein Hakenkreuz zeigen, straffrei verwenden zu können, müsste aus Sicht des Gerichts auf Anhieb ein kritischer Gebrauch erkennbar sein. Davon sei der Angeklagte in den ihm vorgeworfenen Fällen ganz weit entfernt, sagte der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 70 Tagessätzen gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. So zog der Verteidiger des Mannes in Zweifel, dass der Angeklagte die Inhalte wirklich gepostet hatte. Zudem sprach er in seinem Plädoyer von „kritisch verwendeten historischen Bildern“. Der Mann selbst machte vor Gericht keine Angaben.

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Vorwürfe in Bezug auf zwei weitere Posts wurden im Zuge der Verhandlung eingestellt. Darunter auch der Vorwurf der Volksverhetzung. Der Richter folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, da die Posts aus Sicht der Verfahrensbeteiligten als Comic oder Satire einzustufen und damit von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt seien.

Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte der Verteidiger des Mannes einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Er begründete dies mit Vorgaben des Gerichts und des Vorsitzenden Richters in Bezug auf die Presse. Der Antrag wurde als unbegründet zurückgewiesen.

Der Mann hatte zuvor gegen einen wegen der X-Posts erlassenen Strafbefehl mit 90 Tagessätzen und dem Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Volksverhetzung Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zum Prozess.

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Ursprünglich war das Verfahren gegen den Mann im August 2024 wegen eines X-Posts mit einer mutmaßlichen Beleidigung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) in Gang gekommen. Der Post soll ein Porträtfoto von Habeck und den Schriftzug „Schwachkopf Professional“ gezeigt haben. Der Post wurde über ein Online-Meldeportal des Bundeskriminalamts angezeigt. Wenige Tage später veranlasste die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung bei dem Mann. Dabei stellte die Polizei ein Tablet sicher und stieß auf weitere möglicherweise strafbare Inhalte und Äußerungen des Mannes.

Die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Posts wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt. Der Vorwurf der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens falle aufgrund der anderen Vorwürfen gegen den Mann und die dafür zu erwartende Strafe „nicht beträchtlich ins Gewicht“, hieß es.

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