UnterfrankenTotes Mädchen in Güllegrube – BGH hebt Mordurteil auf

Das Landgericht Würzburg hatte in Mordurteil gesprochen. Nun muss sich eine andere Kammer erneut mit dem Fall beschäftigen.
Das Landgericht Würzburg hatte in Mordurteil gesprochen. Nun muss sich eine andere Kammer erneut mit dem Fall beschäftigen.
Angelika Resenhoeft/dpa

Auf einem abgelegenen Reiterhof in Unterfranken wird ein Kind getötet. Nach mehr als drei Jahrzehnten hatte das Landgericht Würzburg ein Urteil gesprochen und einen 48-Jährigen – zur Tatzeit 17 Jahre alt – zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der BGH sieht den Fall anders.

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Der Bundesgerichtshof hat das Mordurteil im Fall der vor mehr als 31 Jahren in Unterfranken getöteten Sabine aufgehoben. Die Entscheidung des obersten Gerichts in Karlsruhe bestätigte das Landgericht Würzburg. Dort muss sich nun eine andere Kammer erneut mit der Sache befassen.

Das Landgericht hatte im vergangenen Dezember einen 48-Jährigen, der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er soll die 13-Jährige am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) sexuell missbraucht, getötet und in eine Güllegrube geworfen haben.

Die Verteidigung legte gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, weil aus ihrer Sicht nicht zweifelsfrei feststeht, dass ihr Mandant für den Tod von Sabine verantwortlich ist. Das Landgericht hatte in seinem Urteil eingeräumt, dass in dem Verfahren nicht herausgefunden werden konnte, was wirklich am Tattag geschah.

Dennoch hatte die Kammer aufgrund der Indizien keinen Zweifel, dass der angeklagte Deutsche der Mörder der 13-Jährigen ist. So wurden etwa DNA-Spuren des 48-Jährigen gefunden, unter anderem an Kleidungsstücken wie dem Slip des Mädchens und in einem Blutfleck vom Opfer. Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nie zur Tat geäußert. Alle anderen Taten außer Mord sind so lange Zeit nach einem Verbrechen mittlerweile verjährt.

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