20 Jahre leitete der Professor den Lehrstuhl für Polymere Werkstoffe an der Universität Bayreuth, für seine Forschung erhielt der Physiker Auszeichnungen und wurde in diverse Gremien berufen – der Blick in seinen Lebenslauf scheint eine lupenreine akademische Karriere zu offenbaren. Eines geht daraus aber nicht hervor: warum der 71-Jährige, wie es der Freistaat Bayern als sein früherer Arbeitgeber sieht, dessen Vertrauen unwiderruflich zerstört hat.
Eben dies ist nämlich die Voraussetzung, um einem sogenannten Ruhestandsbeamten die Pension zu streichen. Und genau das hat der Freistaat vor in jenem Verfahren mit dem Aktenzeichen M 13L DK 25.3056 gegen den Professor, das am Dienstag kommender Woche am Bayerischen Verwaltungsgericht München stattfindet. Als juristische Vertretung des Freistaats strebt die Landesanwaltschaft Bayern die, wie es formell heißt, Aberkennung seines Ruhegehalts an.
Dabei handelt es sich um die schwerwiegendste disziplinarische Maßnahme, die Beamtinnen und Beamte im Ruhestand treffen kann. Sie ist gleichzusetzen mit dem Verlust des Beamtenstatus und verlangt deshalb nach guten Gründen, zum Beispiel verfassungsfeindlichen Machenschaften oder einer rechtskräftigen Verurteilung. Fällt die entsprechende Tat in die Dienstzeit, genügt laut Beamtenstatusgesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für die automatische Streichung der Pension. Begeht der Ruheständler die Tat nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst, sieht das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe für die Aberkennung vor.
Allerdings kann die härteste aller Disziplinarmaßnahmen pensionierte Beamtinnen und Beamten auch dann treffen, wenn sie mit einer Strafe unterhalb der jeweiligen Schwelle liegen. Und zwar dann, wenn ihr Vergehen trotzdem schwer genug wiegt – und sie, wie es in Artikel 14 des Bayerischen Disziplinargesetzes heißt, „das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren haben“.
Aus Sicht der Landesanwaltschaft ist im Fall des Professors genau dies gegeben. Hintergrund ist ein Komplex von Straftaten „zu Lasten eines Automobilkonzerns“, deretwegen das Landgericht Braunschweig den Mann 2024 wegen mehrfachen Betrugs, Beihilfe zum Betrug, Untreue und Bestechung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilte, wie ein Gerichtssprecher auf SZ-Anfrage bestätigt.
Zwischen 2014 und 2018 machte er demnach mit einem Angestellten des Automobilkonzerns – nach SZ-Informationen Volkswagen – gemeinsame Sache und sich die Taschen voll. Der Professor ließ demnach im Rahmen einer Nebentätigkeit für ein Tochterunternehmen der Technischen Universität Hamburg, wo er vor seiner Zeit in Bayreuth gelehrt hatte, bei VW „nicht erbrachte Materialerforschungs-/erprobungsleistungen“ abrechnen, die sein Komplize in Auftrag gegeben hatte – und das Geld auf das Konto besagter Firma überweisen, die sich auf ihrer Internetseite als Vermittler zwischen Industrie und Forschung beschreibt und an deren Umsatz er beteiligt war.
Der Mittäter habe derweil, so der Gerichtssprecher, für die fingierten Aufträge und fälschlich abgesegneten Rechnungen eine Vergütung erhalten, die unter anderem als „Aufwendung für gehaltene Vorlesungen bzw. Beratungsleistungen“ verschleiert worden sei. Dem Automobilkonzern sei insgesamt ein Schaden von etwa 77 000 Euro entstanden, so der Gerichtssprecher, und: Der Professor habe die Vorwürfe durch seinen Verteidiger einräumen lassen. Nachdem der Bundesgerichtshof seine Revision verworfen hat, ist das Urteil rechtskräftig.
Was den renommierten Professor zu den Taten bewogen hat, möchte er auf SZ-Anfrage ebenso wenig beantworten wie weitere Fragen zu dem Fall, er bittet dafür schriftlich um Verständnis. Aus Sicht der Landesanwaltschaft hat er seinen Anspruch auf die Pension jedenfalls verwirkt. „Wir gehen davon aus, dass das Dienstvergehen so schwerwiegend ist, dass die Aberkennung des Ruhegehalts als Höchstmaßnahme gerechtfertigt ist, um die Ansehenswahrung des Berufsbeamtentums zu gewährleisten“, teilt ein Sprecher auf SZ-Anfrage mit.
Sollte das Verwaltungsgericht diese Ansicht teilen, bliebe dem Professor als nächster Schritt die Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine juristische Niederlage könnte für ihn nicht nur monetäre Folgen haben, auch verlöre der langjährige Lehrstuhlinhaber womöglich seine Bezeichnung als Professor.
An der Uni Bayreuth arbeitet er schon länger nicht mehr. Am Institut für Makromolekülforschung wird er zwar auch fast sechs Jahre nach seinem Eintritt in den Ruhestand im Oktober 2020 weiterhin als „entpflichteter Hochschullehrer mit beratender Funktion“ geführt. Ein Dienstvertrag, auf dessen Grundlage er in dieser Funktion tätig gewesen sei, sei aber 2022 ausgelaufen und nicht verlängert worden, teilt eine Uni-Sprecherin mit.



