Süddeutsche Zeitung

Ungleiche Bezahlung:Lehrer an katholischer Schule will Rente in Höhe einer Beamtenpension

  • Helmut Zimmermann streitet vor Gericht darum, von der katholischen Kirche eine Rente in Höhe einer Beamtenpension für Lehrer zu erhalten.
  • Seiner Ansicht nach war diese bei seiner Anwerbung Teil von Versprechungen.
  • In seinem Fall beläuft sich der Unterschied auf 1600 Euro im Monat. Insgesamt sind etwa 2500 Lehrer katholischer oder evangelischer Schulen betroffen.

Von Anna Günther, Landshut

Seit 15 Jahren streitet Helmut Zimmermann um seine Rente. Er prozessiert durch die Instanzen, lässt nicht locker. 13 Lehrer des Landshuter Gymnasiums Seligenthal kämpften sich als Solidargemeinschaft bis zum Bundesarbeitsgericht. Übrig geblieben ist nur Zimmermann. Sein Vorwurf: Die bayerischen Diözesen und Träger der katholischen Schulen bezahlten den Lehrern weniger Rente, als sie vor Jahrzehnten versprochen hatten - und stehlen sich aus der Verantwortung.

15 Ordner mit Verträgen, Urteilen und Gutachten stehen im Arbeitszimmer. Längst kann er jede Seite frei zitieren. Zimmermann, 69, ist Naturwissenschaftler, Fakten liegen ihm. Das ist ein Segen, denn die Sache ist kompliziert. Es geht um Vertrauen, Versprechungen und fehlende Kontrolle. Am Ende waren Schulträger und Lehrer überrascht. Jahrzehntelang nahm Zimmermann an, er würde im Alter so viel Geld bekommen wie ein Beamter im Staatsdienst. Die Differenz ist von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich. Bei Helmut Zimmermann sind es etwa 1600 Euro im Monat.

Geld, das für ihn ein Kriterium war, in den Siebzigerjahren an die Privatschule und nicht in den Staatsdienst zu gehen. Damals fehlten in Bayern Lehrer. Um mithalten zu können, warben Privatschulen mit Arbeitsbedingungen wie beim Staat. Die angestellten Lehrer sollten über eine zusätzliche Altersversorgung mehr Rente bekommen, als ihnen gesetzlich zustünde, und besser versorgt sein. Damit die Schulträger Teile der Personalkosten vom Freistaat zurückbekommen, mussten sie diese Versorgung nach "beamtenrechtlichen Grundsätzen" in die Verträge schreiben.

Jahrzehnte später müssen sich nun die Gerichte damit auseinandersetzen, was mit diesen "beamtenrechtlichen Grundsätzen" genau gemeint war.

Betroffen sind etwa 2200 Lehrer an katholischen und 300 an evangelischen Schulen. Die Prozesse aber richten sich gegen katholische Schulträger, gegen die Schulstiftung Seligenthal und das Schulwerk Augsburg. Bis 2005 war der Passus Bestandteil der Lehrerverträge an katholischen Schulen. Die evangelischen Schulträger wählten eine andere Formulierung, die kaum Missverständnisse zulässt. 180 Lehrer meldeten sich bei Zimmermann, fragten nach und spendeten. Damit finanzierte er insgesamt 240 000 Euro Prozesskosten. So intensiv wie der Landshuter beschäftigt sich niemand damit.

Seine Frau fragt sich schon lange, wieso er nicht einfach seinen Ruhestand genießt. "Mei, ich bin halt sehr gerechtigkeitsbewusst", sagt Zimmermann. Ums Geld gehe es ihm nicht so sehr, sagt er, es gehe ums Prinzip. Wie ein Wutbürger wirkt Zimmermann wahrlich nicht. "Das Schlimmste ist der Vertrauensbruch", sagt er. Jahrzehntelang habe die Kirche Loyalität gefordert, sie schreibt Lehrern bis heute einen gewissen Lebensstil vor. "Aber Loyalität ist keine Einbahnstraße", sagt Zimmermann. Die Bistümer hätten zusammenlegen können, dann hätte niemand klagen müssen.

Zimmermann beharrt auf einer Versorgung wie bei Staatsbeamten. "Das war aber nie so gedacht und steht auch nicht in den Verträgen", sagt Schwester Hanna Sattler, die juristische Referentin des Katholischen Schulwerks in Bayern, dem Dachverband von 170 katholischen Privatschulen. Wer schuld ist am Dilemma, ist kaum zu klären: Was Schulleiter einst im Bewerbungsgespräch erzählten oder nicht, könne niemand mehr nachweisen. Die Schulträger zahlten in die Zusatzversorgungskasse ein und sahen damit ihren Teil der Abmachung als erfüllt an. Diese Annahme hatte 2007 auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt festgestellt.

"Wir wurden immer wie Beamte behandelt, bekamen keine Gehaltserhöhung, mussten mehr arbeiten und jetzt gilt das nicht mehr?", entgegnet Zimmermann. Er kam 1977 nach Seligenthal, unterrichtete 32 Jahre lang am Gymnasium der Zisterzienserinnen Chemie und Biologie und engagierte sich 16 Jahre lang in der Mitarbeitervertretung. Spricht er von Seligenthal, sagt Zimmermann "unsere Schule" und "wir". Vor zehn Jahren ging er in Rente, Konzerte und Feste besucht er bis heute.

Dass er im Alter weniger Geld bekommen würde als angenommen, bemerkte Zimmermann 2002 zufällig: Ein Vertreter der Zusatzversorgungskasse kam nach Seligenthal und informierte darüber, dass die Rentenberechnung umgestellt wurde und wie sich das auswirkt: Die Lehrer bekommen weniger. Von den Versprechungen der Schulträger hatte der Mann noch nie gehört. Was er zu bieten hatte, war weit weniger als eine Beamtenpension.

2003 stellte das Schulkommissariat, die Verbindungsstelle der kirchlichen Schulen ins Ministerium, klar: "Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ist nicht identisch mit einer Beamtenpension." Dies sei "immer unstrittig" gewesen, "nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Besteuerung" von Rente und Pension. Zwar hätten die Schulträger "intensiv" über "freiwillige Kompensationsleistungen" gesprochen, sähen aber "keine Möglichkeit".

Spricht Zimmermann über diesen Brief, wird er laut. Am liebsten würde er gegen das Schulkommissariat klagen, sagt er, die seien schuld, aber sein Ansprechpartner ist Seligenthal. Für ihn ist die Sache eindeutig: Die Diözesen wollen sich drücken. Das Schulkommissariat sei seit den Fünfzigerjahren an Schulgesetzen beteiligt gewesen, plötzlich kam der Richtungswechsel.

Seinen Beweis fand Zimmermann im Hauptstaatsarchiv: Bis 1986 stand im Privatschulleistungsgesetz, dass Schulträger vom Staat einen Versorgungszuschuss für Lehrer bekommen, denen sie eine Altersversorgung nach "für die Beamten des Freistaates Bayern geltenden Vorschriften einräumen". Den Zuschuss bekommen Schulen auch für Lehrer, die Versorgung nach "beamtenrechtlichen Grundsätzen" bekommen. Für Zimmermann ist die Gleichwertigkeit damit klar.

Nur, solange das kein Richter so sieht, bleibt ihm allein der Appell. Von Lehrerverbänden und Politikern fühlt er sich im Stich gelassen. "Mit der Kirche will sich niemand anlegen", sagt Zimmermann. Seine früheren Kollegen werfen ihm Herzlosigkeit vor. "Die sehen gleich die Schwestern vor leeren Tellern sitzen." Das nimmt er hin. Andere sagen, dass er die kirchlichen Schulen in den Ruin treibe. Das nimmt ihn mit.

"Ich habe ein gutes Verhältnis zur Schule", sagt Zimmermann. Das sei auch bei den anderen Lehrern so, bestätigt Schwester Hanna Sattler. Böses wolle niemand. "Das Problem ist, dass die Lehrer sich mit Beamten vergleichen und nicht mit den angestellten Lehrern", sagt Sattler. Im Vergleich zu denen gehe es kirchlichen Lehrern viel besser. "Und das Bundesarbeitsgericht hat 2007 festgestellt, dass es keinen Anspruch auf eine Beamtenversorgung gibt."

Wieso Zimmermann keine Ruhe gibt, verstehen sie im Schulwerk nicht. Die Lehrer haben längst eine Verbesserung erstritten: Das BAG hatte 2007 bei einer Realschullehrerin und 2008 bei der Seligenthaler Solidargemeinschaft festgestellt, dass die Zusatzrente neu berechnet werden muss. Die Schulträger sind verpflichtet, einigen Lehrern mehr zu bezahlen. "Das war für uns alle eine große Überraschung", sagt Schulwerksdirektor Andreas Hatzung. Auf 100 Millionen Euro schätzt er die Zuschlagsrente für alle Betroffenen. "Das hätte viele Schulen in den Ruin getrieben", sagt er.

Obwohl der Richterspruch nur für die Landshuter gilt, habe er allen Schulträgern geraten, das Urteil zu akzeptieren. Bloß keine weitere Klagewelle. Vier Jahre zahlten die kirchlichen Schulen. Dann hatte Hatzung mit dem Mettener Abt Wolfgang Hagl, Abtpräses Barnabas Bögle des Klosters Ettal und der Waldsassener Äbtissin Laetitia Fech 2013 einen Termin bei Horst Seehofer. Das Timing war günstig kurz vor der Landtagswahl, der Ministerpräsident spendabel.

Seehofer entschied, dass der Freistaat diese Zahlungen übernimmt. Trotzdem zittern sie im Schulwerk vor jeder Gerichtsverhandlung, auch wenn das so niemand sagt. Was ist, wenn die Lehrer wieder gewinnen, wenn ein Richter beamtenrechtliche Versorgung und Beamtenrecht gleichsetzt? Aber 2018 ist wieder ein Wahljahr - vielleicht haben sie Glück.

Helmut Zimmermann zog 2012 wieder vor Gericht: Zwar bekommt er 260 Euro Zuschlag, aber keine Pension. Seligenthal halte sich nicht an die Weisung des Bundesarbeitsgerichts, sagt er, und scheiterte im Juli vor dem Landesarbeitsgericht. Das BAG habe alles gesagt, heißt es. Ans Aufgeben denkt er nicht. Wenn sein Anwalt Fehler findet, legen sie beim BAG Verfahrensklage ein. Es gehe ihm auch um die jungen Kollegen, sagt Zimmermann. Wenn 2025 die ersten Gymnasiasten in die 13. Klasse kommen und wieder der Kampf um Lehrer losbricht, werden die Privatschulen wieder Versprechungen machen. Die jungen Lehrer müssten dann genau hinsehen.

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Quelle:
SZ vom 17.08.2017/axi
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