Sieben Menschen sind bei dem Unfall im vergangenen Oktober ums Leben gekommen, als ein Schleuser auf der Flucht vor der Polizei auf der A 94 bei Ampfing die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte – einen neunsitzigen Van, in den die Schleuser noch 22 Menschen aus Syrien und der Türkei gepfercht hatten. Der selbst angeschnallte Fahrer hat den Unfall mit einem gebrochenen Arm überlebt, er sitzt seither in Untersuchungshaft und wartet auf seine Anklage. Doch inzwischen haben die Ermittler der Bundespolizei und der Staatsanwaltschaft Traunstein drei weitere Männer in Haft genommen und angeklagt. Sie sollen die Schleusung mit dem Fahrer organisiert haben und in einem sogenannten Scout-Fahrzeug vorneweg gefahren sein, um die Route auszukundschaften und eventuelle Polizeikontrollen zu erkennen.
Während die Ermittler dem staatenlosen und zuletzt in Österreich gemeldeten Fahrer des Vans siebenfachen Mord vorwerfen, darunter an einem sechsjährigen Kind, lautet die Anklage gegen die drei syrischen Staatsbürger auf Einschleusen mit Todesfolge. Einer von ihnen soll den 24-jährigen Fahrer angeworben und ihm pro Fahrgast 300 Euro geboten haben. Selbst fuhren die damals 17, 22 und 23 Jahre alten Männer voraus – und entdeckten nach Angaben der Staatsanwaltschaft prompt eine Polizeikontrolle an einer der beiden Innbrücken bei Simbach, weshalb sie den Van mit den Migranten stattdessen über das nahe Burghausen lotsten. Später auf bayerischem Gebiet wollte eine Streife der Bundespolizei das Fahrzeug anhalten, doch der Fahrer habe – laut Staatsanwaltschaft nach einem Handy-Telefonat mit seinen Auftraggebern – stark beschleunigt und mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde die Flucht ergriffen, die erst mit dem schweren Unfall an der Ausfahrt Ampfing und mit sieben Toten endete. Einer der Überlebenden erlitt demnach einen dauerhaften Hirnschaden und ist bis heute nicht ansprechbar.
Die drei mutmaßlichen Scout-Fahrer entdeckte die Polizei vor einigen Monaten im benachbarten Österreich. Nach Ansicht von Staatsanwalt Martin Freudling hat sich dabei abermals die Traunsteiner Spezialabteilung für grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität bewährt. „Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden“, sagte Freudling. Die Strafprozesse gegen alle vier Angeschuldigten wird das Landgericht Traunstein führen. Dort laufen in diesen Wochen bereits mehrere aufwendige Verfahren wegen großer Schleusungen aus dem vergangenen Jahr.