Unfall auf der A 94:Video belastet rasenden CSU-Abgeordneten

Unfall auf der A 94: Stephan Mayer droht die Aufhebung seiner Immunität wegen eines Unfalls.

Stephan Mayer droht die Aufhebung seiner Immunität wegen eines Unfalls.

(Foto: oh)

170 km/h statt der erlaubten 80 km/h? Ein CSU-Politiker hat auf der Autobahn Richtung München einen Unfall verursacht. Wegen überhöhter Geschwindigkeit? Videoaufnahmen könnten das beweisen.

170 km/h statt der erlaubten 80 km/h? Acht Monate nach einem Unfall der CSU-Politikers Stephan Mayer aus Altötting sieht sich der Bundestagsabgeordnete neuen Vorwürfen ausgesetzt.

Bis heute ist nicht geklärt, warum Mayer am 3. März 2013 auf der A94 mit seinem schwarzen 5er-BMW in das Heck eines vor ihm fahrenden Geländewagens krachte. Doch neue Informationen belasten nun Mayer. Das Altöttinger Wochenblatt berichtet, dass Mayer zwischen 170 und 190 km/h auf dem Tacho gehabt haben soll, an einer Stelle, an der nur 80 km/h erlaubt waren - und das kurz bevor der Unfall passierte. Bei dem Zusammenstoß waren Mayer und der 20-jährige Fahrer des Geländewagens leicht verletzt worden.

Mayer, der im September bei der Bundestagswahl mit 65,8 Prozent Stimmkönig in Bayern wurde, fuhr auf der A94 Richtung München. Er kam vom Starkbieranstich der CSU in Marktl. Offenbar raste er mit hoher Geschwindigkeit auf der Überholspur durch die Nordröhre des A94-Tunnels bei Ampfing (Kreis Mühldorf), konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr kurz nach dem Tunnel auf das vorausfahrende Fahrzeug auf. Bei dem Zusammenstoß wurde die Front seines BMWs völlig zerstört.

Eine routinemäßig durchgeführte Blutprobe ergab, dass Mayer bei dem Unfall nicht betrunken war. Seine Fahrt wurde allerdings von Überwachungskameras gefilmt. Die Aufnahmen dienen den Ermittlungsbehörden offenbar als Beweis für die Geschwindigkeitsübertretung. Laut dem Bericht des Wochenblatts habe Mayer versucht, den Videobeweis anzufechten. Demnach habe Mayer behauptet, dass entsprechende Aufzeichnungen nicht für diesen Zweck hätten aufbewahrt werden dürfen. Das allerdings dementierte Mayer gegenüber dem Münchner Merkur, gibt aber zu, zu schnell unterwegs gewesen zu sein.

Aktuell ruht das Verfahren gegen Mayer, weil er als Bundestagsabgeordneter Immunität genießt. Die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein hatte nach dem Unfall die Aufhebung der Immunität beantragt, allerdings erst nachdem der Immunitätsausschuss des Bundestags das letzte Mal vor der Bundestagswahl zusammengekommen war. Über die Aufhebung von Mayers Immunität wird jetzt der neue Ausschuss entscheiden, der allerdings noch nicht gebildet ist.

Falls die Immunität aufgehoben wird, womit zu rechnen ist, kommt auf Mayer ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu. Er muss dann mit einer Geldstrafe und dem Entzug des Führerscheins rechnen.

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