Umweltschutz:Ministerium lehnt Volksbegehren ab

Verfassungsgerichtshof soll über Flächenfraß-Initiative urteilen

Von Christian Sebald

Im Streit um das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" ruft die Staatsregierung in dieser Woche den Bayerischen Verfassungsgerichtshof an. Das hat Ministerpräsident Markus Söder nach SZ-Informationen am Dienstag vor der CSU-Landtagsfraktion angekündigt. Damit hat Söder die Position von Innenminister Joachim Herrmann und dessen Juristen bekräftigt: Sie halten das Volksbegehren für nicht verfassungskonform. Der Grünen-Politiker Ludwig Hartmann, der die Initiative gestartet hatte, zeigte sich nicht beeindruckt. "Die CSU-Regierung spielt lediglich auf Zeit", sagte der Chef der Landtags-Grünen. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass am Ende die Bürger dem CSU-Flächenvernichtungswahn die rote Karte zeigen werden."

Mit dem Volksbegehren will ein breites Bündnis aus Grünen, ÖDP, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und weiteren Umweltorganisationen den Flächenfraß von derzeit zehn Hektar am Tag auf fünf Hektar täglich begrenzen. In der Bevölkerung kommt der Vorstoß sehr gut an. Mehr als 48 000 Wahlberechtigte unterstützen die Initiative. Nötig gewesen wären 25 000. Vor allem die Kommunen laufen Sturm gegen das Volksbegehren. Ihrer Überzeugung nach schränkt die geforderte Obergrenze die kommunale Selbstverwaltung zu massiv ein. Diese Einschätzung steht für das Innenministerium allerdings nicht so sehr im Vordergrund. Wie aus der Kabinettsvorlage hervorgeht, wirft Herrmanns Haus der Initiative vor allem vor, dass sie keine Kriterien für die Umsetzung der geforderten Flächenverbrauchs-Obergrenze benannt hat. Das Bündnis hatte bewusst verzichtet, solche Kriterien in das Volksbegehren aufzunehmen. Hartmann begründete dies damit, dass man den Vorstoß nicht mit zu vielen Details habe überfrachten wolle. Zugleich wolle man der Staatsregierung möglichst wenig Handhabe für seine Ablehnung bieten. Daher solle der Landtag die Verteilungskriterien unabhängig von dem Volksbegehren in einem zweiten Schritt entwickeln. In der Vorlage des Innenministeriums heißt nun, solche Kriterien seien aber keine ausschließlich verfahrenstechnische Frage. Sondern eine politische Entscheidung, der sich die Initiative stellen müsse.

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