Süddeutsche Zeitung

Umwelt:Grüne wollen Gesetz für mehr Artenschutz

  • In Bayern sind zahlreiche Tierarten vom Aussterben bedroht.
  • Die Grünen wollen den Artenschwund aufhalten und haben den Entwurf eines bayerischen Artenschutzgesetzes vorgestellt.
  • Der zielt auf die drei zentralen Aspekte des Artensterbens, über die bei Fachleuten Einigkeit herrscht.

Von Christian Sebald

Das Braunkehlchen, die Feldlerche und der Kiebitz haben eins gemeinsam: Vor gar nicht so langer Zeit gehörten sie in Bayern zu den Allerweltsvögeln. Nun stehen sie auf der Roten Liste und gelten als gefährdet - so wie mehr als die Hälfte der 210 heimischen Brutvogelarten hierzulande. In der Welt der Libellen, der Heuschrecken, der Tagfalter und der Säugetiere ist der Schwund nicht weniger dramatisch. Das Sinnbild dafür ist der Feldhase. Die Bestände sind inzwischen so dezimiert, dass er schon demnächst auf der Roten Liste auftauchen könnte.

Die Grünen wollen dem Artenschwund jetzt mithilfe eines bayerischen Artenschutzgesetzes Einhalt gebieten. "Der Schutz unserer Tier- und Pflanzenarten muss einen festen Platz in der bayerischen Gesetzgebung erhalten", sagte der Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann bei der Präsentation des Entwurfs am Montag in München. "Wir müssen die Artenvielfalt bewahren, sonst gehen auch die Lebensgrundlagen von uns Menschen verloren."

Der Gesetzesentwurf zielt auf die drei zentralen Aspekte des Artensterbens, über die unter Fachleuten schon seit geraumer Zeit Konsens besteht: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger in der Landwirtschaft ist so hoch, dass die heimische Tier- und Pflanzenwelt dagegen keine Überlebenschance mehr hat. Zumal, das ist der zweite Aspekt, ein ausreichend großes und dichtes Netzwerk an Biotopen als Rückzugsraum für die Flora und Fauna fehlt. Und drittens, so fordern es Experten, sollte die Staatsregierung endlich deutlich mehr Förder- und Beratungsprogramme für Bauern auflegen, die im Einklang mit der Natur wirtschaften wollen und zum Beispiel auf Unkrautvernichtung mit Spezialmaschinen statt mit Agrarchemie setzen.

Ein Beispiel für die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs: Bisher dürfen die Bauern bis direkt an die Bäche, Flüsse und Seen heran wirtschaften und damit auch Dünger und Pflanzenschutzmittel ausbringen. Die Stoffe werden dadurch oft in die Gewässer geschwemmt. Das ist einer der Hauptgründe, warum die Tier- und die Pflanzenwelt darunter leidet. Deshalb fordern Fachleute schon seit Langem sogenannte Gewässerrandstreifen, in denen die Bauern weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.

In den anderen Bundesländern gibt es solche Vorgaben längst, in Bayern aber nicht. Der Gesetzesentwurf der Grünen sieht nun vor, dass die Bauern hier künftig an allen Bächen, Flüssen und Seen im Freistaat einen zehn Meter breiten Gewässerschutzstreifen einhalten müssen, in dem sie nicht mehr wirtschaften.

Mehr Platz für die Natur

Ein anderes Beispiel: Fachleute sagen seit Langem, wenn die heimische Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Vielfalt erhalten bleiben solle, müssten wenigstens zehn Prozent der Landesfläche frei von Forst- und Landwirtschaft bleiben. Bislang summieren sich die Biotope und Naturschutzgebiete in Bayern Hartmann zufolge auf ungefähr drei Prozent.

Mit Hilfe ihres Artenschutzgesetzes wollen die Grünen nun das Europäische Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 in Bayern aufwerten, das etwa elf Prozent der Landesfläche ausmacht, in dem bislang "aber praktisch ohne Einschränkungen Landwirtschaft betrieben werden kann", wie Hartmann sagt. So sollen künftig auch Streuobstwiesen und magere Mähwiesen unter strengeren Schutz gestellt werden. Denn sie sind wichtige Lebensräume für viele streng geschützte Insekten und Vögel.

Der Gesetzesentwurf der Grünen erinnert von seinem Grundsatz her, aber auch in vielen Details an das Volksbegehren "Rettet die Bienen", das unlängst ein Bündnis aus ÖDP und 50 vorwiegend kleinen Öko-Initiativen und Umweltorganisationen gestartet hat. Hartmann bekennt sich vorbehaltlos zu dem Volksbegehren. "Unsere Gesetzesinitiative ist gleichsam die parlamentarische Flankierung der ÖDP-Initiative", sagt der Grünen-Politiker.

Verbände fordern Verbot von Pflanzenschutzmitteln

Die beiden großen Umweltorganisationen Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV) sehen das anders. Sie haben sich von dem Volksbegehren distanziert. Ihrer Überzeugung nach sind vor allem eine grundsätzlich neue Agrarpolitik der EU und auf Bundesebene Verbote von Pflanzenschutzmitteln notwendig, um dem Artenschwund Einhalt zu gebieten. Zusätzliche landesrechtliche Vorgaben hätten hingegen einen vergleichsweise geringen Effekt für einen besseren Artenschutz.

"Die Kritik von BN und LBV geht in die völlig falsche Richtung", sagt Hartmann, "wer wirklich etwas für die Artenvielfalt tun will, muss auf allen Ebenen ansetzen, und dazu zählt eben auch der Freistaat." So sei die Schaffung des Biotop-Verbunds, den der Gesetzesentwurf der Grünen verlangt, "einzig und allein eine Sache der Staatsregierung".

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SZ vom 05.06.2018/vewo
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