Umstrittene staatliche Zuwendung:Betreuungsgeld, leicht gemacht

Von einer besonderen Service-Leistung Bayerns spricht das Familienministerium: Christine Haderthauer will vielen Eltern vorausgefüllte Anträge für das umstrittene Betreuungsgeld zusenden - gänzlich unaufgefordert.

Von Mike Szymanski

Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) will offensiv bei Bayerns Familien für das neue Betreuungsgeld werben, das zum 1. August dieses Jahres von der schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt wird. Wer bereits Elterngeld bezieht - und das trifft auf einen großen Teil der Familien mit Kleinstkindern zu - soll künftig bereits vorausgefüllte Anträge für das neue Betreuungsgeld zugesandt bekommen, ohne dass er sie anfordern muss.

Das Familienministerium spricht von einer besonderen Service-Leistung Bayerns, die es den Familien erleichtern soll, die neue Geldleistung zu beantragen. Anspruch auf die zunächst monatlich 100 Euro hat, wer sein Kind nicht in eine öffentlich geförderte Tagesbetreuung gibt.

Haderthauer konterkariert mit den vorausgefüllten Anträgen in gewisser Weise ihre eigene Argumentation. Demnach sei das Betreuungsgeld ein "unverzichtbarer Bestandteil" der Familienpolitik, um Eltern bei der Frage der Kinderbetreuung tatsächlich "Wahlfreiheit" zu ermöglichen.

Das Betreuungsgeld geht auf eine Initiative der CSU zurück, die den Ausbau der Kinderbetreuung mit Krippenplätzen in Deutschland an die Bedingung geknüpft hat, gleichermaßen Familien zu unterstützen, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollen. Die Ausfüllhilfe kommt jedoch einer staatlichen Empfehlung nahe, die Haderthauer sonst immer abgelehnt hat: "Der Staat hat sich hier herauszuhalten."

Haderthauer rechnet mit zunächst etwa 60.000 Antragstellern in Bayern. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) wird sich um die Abwicklung des Betreuungsgeldes kümmern, 50 Mitarbeiter sind zunächst für diese Aufgabe eingeteilt. Die Sozialministerin verspricht ein einfaches Antragsverfahren.

"Wir vertrauen den Bürgern"

Das Formular, das derzeit noch erarbeitet wird, soll nach Möglichkeit nicht umfangreicher als zwei Seiten sein, um den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten. Betreuungsgeld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 1. August 2012 geboren sind. Es wird maximal 22 Monate ausbezahlt. Eltern müssen versichern, dass sie keinen geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Allenfalls stichprobenartig will das Ministerium die Angaben überprüfen. "Wir vertrauen den Bürgern", sagte Haderthauer.

Das Betreuungsgeld ist politisch weiter höchst umstritten, SPD-geführte Bundesländer wie Hamburg versuchen die Regelung wieder zu kippen und haben bereits die Justiz eingeschaltet. Auch im Bundesrat gibt es Bestrebungen, die Leistung noch zu stoppen. Die CSU-Politikerin Haderthauer zeigte sich am Freitag davon unbeeindruckt. Solchen Versuchen räumte sie keine Chance ein.

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