Umsatzeinbruch:Käthe Wohlfahrt unter Schutzschirm

Einer der bekanntesten Hersteller und Händler von Weihnachtsschmuck in Deutschland, Käthe Wohlfahrt, hat wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Dem Antrag auf ein solches Verfahren in Eigenverwaltung sei stattgegeben worden, wie aus dem Insolvenzregister des zuständigen Amtsgerichtes Ansbach hervorgeht. Zuvor hat der Bayerische Rundfunk darüber berichtet. Wegen der ausgefallenen Weihnachtsmärkte hatte Unternehmenssprecherin Felicitas Höptner bereits Anfang Dezember von Umsatzverlusten in Millionenhöhe gesprochen. Die 300 Beschäftigten des Familienunternehmens seien in Kurzarbeit, mehrere Hundert Saisonarbeitskräfte hätten in diesem Jahr in der Adventszeit nicht eingestellt werden können, hieß es. Käthe Wohlfahrt verkauft auf 60 Weihnachtsmärkten in Deutschland normalerweise Krippenfiguren, Baumschmuck und Nussknacker. Die Märkte seien allesamt abgesagt. Der Verkauf übers Internet sei zwar um 80 Prozent gestiegen, könne die Verluste aber nicht ansatzweise ausgleichen. Ein Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit im deutschen Insolvenzrecht. Das Verfahren kann in Eigenverwaltung durchgeführt werden, es muss rasch ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Voraussetzung ist die grundsätzliche Aussicht auf eine Sanierung des Betriebes.

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