Übernachtungsverbot:Zeitpunkt der Anreise ist entscheidend

Wer eine Reise nach Bayern plant und aus einem Corona-Hotspot kommt, muss den Tag seiner Anreise genau beachten. Seit Donnerstag gilt im Freistaat ein Beherbergungsverbot für Menschen aus besonders betroffenen Regionen. Betroffen sind Kreise und kreisfreie Städte mit binnen sieben Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern. "Wenn der maßgebliche Inzidenzwert unter 50 gefallen ist, dürfen Bürger aus dem betreffenden Landkreis von bayerischen Beherbergungsbetrieben wieder aufgenommen werden", erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München am Freitag. "Sie dürfen dann auch unabhängig von der weiteren Entwicklung der Inzidenz bleiben. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Anreise."

Im nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf ist die wichtige Kennziffer der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage unter die entscheidende Marke von 50 gefallen. Das geht aus den am Freitag veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Instituts hervor.

Von dem Verbot im Freistaat ausgenommen sind Menschen, die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen können sowie Gäste, "die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen" oder die "einen sonstigen triftigen Reisegrund" nachweisen können wie den Besuch bei Familienangehörigen oder zur Pflege Schutzbedürftiger.

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