Traunstein:Streit um Strafhöhe

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Anwalt einer Nebenklägerin fordert im WM-Mord-Prozess ein Urteil nach Erwachsenenrecht

Der mutmaßliche Mörder aus der WM-Nacht von Bad Reichenhall soll deutlich härter bestraft werden als es sich bisher abzeichnet. Das fordern die Anwälte der Nebenklägerin Sarah F., die der Angeklagte am 14. Juli nach dem tödlichen Überfall auf einen 72 Jahre alten Rentner lebensgefährlich verletzt haben soll. Sie beantragten deshalb am Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein, dass der zur Tatzeit 20 Jahre alte Christoph R. vor Gericht wie ein Erwachsener behandelt wird. Damit hätte er bei einer Verurteilung eine deutlich höhere Strafe zu erwarten als bei der Anwendung des Jugendstrafrechts. Das Gericht wird einen weiteren Gutachter zuziehen, der sich aber ein Bild nach der Aktenlage machen muss. Sein Mandant werde sich nicht mehr untersuchen lassen, sagte Verteidiger Harald Baumgärtl.

Wenn ein Angeklagter zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt ist, entscheidet das Gericht, welches Recht zur Anwendung kommt. Der psychiatrische Gutachter und eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe attestierten Christoph R. deutliche Verzögerungen in der Persönlichkeitsentwicklung. Sie sprachen sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Auch sie werden nun nochmals aussagen müssen. Die Anwälte der inzwischen 18-Jährigen gehen davon aus, dass der Angeklagte bereits eine gefestigte Persönlichkeit besitzt und sich daher charakterlich nicht mehr ändern wird. Dafür sprächen seine frühe Abkapselung von zu Hause, sein abgeklärtes Verhalten in den Tagen nach dem Mord und sein "abgestumpftes Prozessverhalten", sagten sie zur Begründung ihres Antrages. Das Gericht wird sich in den kommenden Verhandlungstagen zudem mit einem sogenannten Adhäsionsantrag der Nebenkläger befassen. Demnach soll bereits im Strafprozess über ein eigentlich zivilrechtlich einzuklagendes Schmerzensgeld von mindestens 175 000 Euro für die junge Frau entschieden werden. Der Prozess wird aufgrund der Anträge, die unmittelbar vor Abschluss der Beweisaufnahme gestellt wurden, nun deutlich länger dauern als geplant. Ursprünglich sollte das Urteil spätestens am 20. Mai gefällt werden.

© SZ vom 02.05.2015 / dpa, SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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