Traunstein:Revision im Schleuserprozess

Nach den milden Urteilen gegen drei Schleuser hat die Staatsanwaltschaft München Revision eingelegt. "Wir haben eine andere rechtliche Auffassung, wie Taten zu bewerten sind", sagte Sprecher Florian Weinzierl am Mittwoch. Die Anklagebehörde halte höhere Strafen für angemessen. In dem Prozess um den Tod von 13 Flüchtlingen bei einer Überfahrt auf dem Mittelmeer hatte das Landgericht Traunstein am Freitag die drei Flüchtlinge aus Syrien wegen Schleuserei zu Strafen weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilt. Der inzwischen 28 Jahre alte Hauptangeklagte, der die Fahrten vermittelte, bekam vier Jahre Haft, der Bootsführer, 24, zweieinhalb Jahre. Nur ihn sprach das Gericht der Schleuserei mit Todesfolge schuldig.

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