Traunstein:Braune Umtriebe bei der Polizei

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Der Traunsteiner Polizist sollte wegen volksverhetzenden Nachrichten in einer Chatgruppe von Kollegen in Rosenheim ermitteln. Der Vorwurf gegen ihn: Er soll sie gedeckt haben. (Foto: dpa)

Mit einer Reichskriegsflagge, Hakenkreuzen und Hitlerbildern dekorierte ein Kripo-Beamter seinen Schreibtisch. Nun steht er vor Gericht - er soll Volksverhetzung von Kollegen in Rosenheim vertuscht haben.

Von Matthias Köpf, Traunstein

Diese Reichskriegsflagge wäre ihm dann doch zu heftig gewesen, sagt der Mann vom Landeskriminalamt als Zeuge vor Gericht. Einfach wegen der Größe. Und obwohl so etwas auf Außenstehende wahrscheinlich ganz anders wirke: An der Collage im Büro des Kollegen in Traunstein hätte sich der Ermittler nach eigener Aussage gar nicht gestört. Polizisten dekorierten ihre Büros eben individuell, und manche präsentierten Utensilien aus ihrem Fachbereich.

Der Fachbereich dieses Traunsteiner Kriminalbeamten, gegen den der LKA-Mann ermittelt hat, war ausgerechnet der Staatsschutz, und die Collage hinter seinem Schreibtisch zeigte zehn Hakenkreuze, eine SS-Rune und zwei Hitlerbilder. Seit Montag steht der 53-Jährige deswegen vor Gericht. Vor allem aber wirft ihm die Staatsanwältin Strafvereitelung im Amt vor, weil er einen anderen Polizisten als Verfasser einer volksverhetzenden Chat-Nachricht gedeckt haben soll.

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Der Beamte leitete kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizisten ein, der rassistische Chats verbreitet hatte. Dafür erhält er eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Diese Nachricht war im Februar 2018 an elf Empfänger gegangen, die meisten waren Mitglieder einer privaten, "Nutella-Gang" genannten Chatgruppe von Polizisten aus dem Bereich des Präsidiums Rosenheim. Immerhin ein Polizist hat die Sache dann gemeldet, weil es ihm nicht mehr hinnehmbar schien, dass da eine "fanatische Primatenkultur" angeprangert und ein "Volk aus dem Morgenland" pauschal schwerer Verbrechen bezichtigt und zur Rückkehr hinter den Bosporus aufgefordert wird. Weil die Polizisten aus der Chatgruppe alle in Rosenheim tätig waren, betraute das dortige Präsidium die Kripo in Traunstein mit den Ermittlungen.

Doch der dort mit dem Fall beauftragte Angeklagte - laut dem Inspektionsleiter ein erfahrener, zuverlässiger Mann - wollte den Urheber der Nachricht nicht ausfindig gemacht haben, sondern stellte ihn bei Vorgesetzten und Staatsanwaltschaft stattdessen als bloßen Empfänger dar. Alle Daten seien gelöscht, der ursprüngliche Absender könne nicht ermittelt werden, hatte er berichtet. Erst als die Ergebnisse in dem für die Polizei so brisanten Fall überprüft wurden, fiel auf, dass der Urheber der Nachricht doch ganz eindeutig feststand.

Wegen des Verdachts, er habe das vertuschen wollen, wurde der Traunsteiner Kriminalbeamte 2019 vom Dienst suspendiert. Er muss bei rechtskräftiger Verurteilung mit dem Verlust seiner Beamtenstellung und seiner Pension rechnen. Vor dem Schöffengericht am Traunsteiner Amtsgericht will er trotzdem nicht selbst Stellung nehmen. Stattdessen trägt sein Verteidiger eine weitläufige Erklärung vor, der zufolge schon die Nachricht nicht volksverhetzend und also nicht strafbar sei und es damit gar nichts zu vereiteln gegeben habe. Allerdings hat der inzwischen überführte Urheber der Nachricht längst einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung akzeptiert. Die Ermittlungen gegen einen anderen Polizisten, der die Nachricht dann in der ganzen Chat-Gruppe weitergeschickt hatte, wurden gegen Geldauflage eingestellt.

Beim Nachvollziehen der Kommunikation auf den Handys habe sich sein dafür technisch nicht ausgebildeter Mandant "einer Datenflut" gegenüber gesehen, sagt der Verteidiger. Die Collage sei nur im persönlichen Büro des Angeklagten gehangen und habe "Ausbildungs- und Informationszwecken" gedient. Zwei Praktikanten - ein BKA-Mann und ein kenianischer Polizist - sollen sich daran ebenso wenig gestört haben wie später der LKA-Beamte, der wegen der Strafvereitelung ermittelt hat. Ihm wirft der Anwalt Voreingenommenheit gegen seinen Mandanten vor. Auch eine Bürokollegin belaste den Angeklagten nur wegen persönlicher Streitigkeiten. Sie hatte schon früher gegen die Collage protestiert, worauf der Angeklagte ein Hitlerbild mit einer Minion-Comicfigur mit aufgemaltem Hitlerbart verdeckt hat. Als Zeugin vor Gericht verhehlt die Bürokollegin die Reibereien nicht. Ihr zufolge stand der Angeklagte dem Urheber der Nachricht wohl näher als es der Verteidiger geschildert hatte. Der Prozess dauert an, das Urteil soll am kommenden Montag fallen.

© SZ vom 13.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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