Im Fall des Traunsteiner Kriminalpolizisten, der einen anderen Polizeibeamten als Urheber einer volksverhetzenden Chatnachricht gedeckt und seinen Dienst als Staatsschützer unter einer Collage von Hitlerbildern und Nazisymbolen verrichtet haben soll, wird es einen zweiten Prozess geben. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin haben sowohl der 53-jährige Polizist als auch die Staatsanwaltschaft gegen das erstinstanzliche Urteil vom Montag Berufung eingelegt. Das Amtsgericht Traunstein hatte den Mann wegen Strafvereitelung im Amt und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, in der Folge droht ihm der Verlust seiner Beamtenstellung und seiner Pension. Sein Verteidiger hatte die Nazi-Collage als dienstliches Anschauungsmaterial und die Strafvereitelung als bloßen Ermittlungsfehler aus Überforderung dargestellt und Freispruch gefordert; die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung verlangt. Der Verfasser der Nachricht, die 2018 in einer Chatgruppe mehrerer Rosenheimer Polizisten kursierte, hatte schon zuvor einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung akzeptiert.
Traunstein:Berufung im Prozess gegen Polizisten
Landgericht Traunstein:Rassistische Chats ignoriert - Polizist wegen Strafvereitelung verurteilt
Der Beamte leitete kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizisten ein, der rassistische Chats verbreitet hatte. Dafür erhält er eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung.
Lesen Sie mehr zum Thema