Landgericht Traunstein:Rassistische Chats ignoriert - Polizist wegen Strafvereitelung verurteilt

Der Beamte leitete kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizisten ein, der rassistische Chats verbreitet hatte. Dafür erhält er eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Das Landgericht Traunstein hat am Montag einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann habe einen schweren Ermittlungsfehler begangen, begründete das Gericht seine Entscheidung in dem Berufungsprozess. Der Traunsteiner Beamte, der in der Abteilung Staatsschutz arbeitete, hatte nach Auffassung des Gerichts kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizisten eingeleitet, der rassistische Chats verbreitet hatte. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert.

In den Chats waren in Deutschland lebende Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft worden. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Angeklagte das übersehen habe können. Er habe die Bestrafung des Verfassers zunächst vereitelt. Dieser Beamte hatte später einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert.

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Das Amtsgericht Traunstein hatte den Staatsschutz-Beamten bereits im vergangenen Oktober wegen Strafvereitelung zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Weil der Beamte außerdem 2015 in seinem Amtszimmer eine Collage mit Hakenkreuzen, eine SS-Rune und ein Hitlerbild aufgehängt hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht auch wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Von diesem Vorwurf sprach ihn das Landgericht Traunstein nun frei.

Schon das Amtsgericht hatte hier zurückhaltend argumentiert: Es ging davon aus, dass die Collage im Hause bekannt und geduldet war. Damit wiederum habe der Angeklagte davon ausgehen können, dass das Aufhängen der Collage nicht strafbar sei.

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