Amtsgericht Traunstein:Polizist ermittelt trotz Hetzbotschaft nicht - Bewährungsstrafe

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Das Gericht ahndet zudem, dass der Angeklagte sein Büro unter anderem mit einer Collage aus Hakenkreuzen dekoriert hatte. Ein eindeutig rechtsextremes Motiv erkennt es aber nicht.

Von Matthias Köpf, Traunstein

In seinem letzten Wort vor dem Urteil hatte sich der 53-jährige Kripobeamte noch dafür entschuldigt, dass er einen anderen Polizisten nicht als Verfasser einer antimuslimischen Hetzbotschaft benannt hat. Diese Entschuldigung galt aus seiner Sicht aber einem "Ermittlungsfehler" aus Überlastung und Überforderung und keiner Strafvereitelung im Amt, für die er seit einer Woche vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Traunstein stand. Das hat ihn am Montag trotzdem zu elf Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 7200 Euro verurteilt. Damit ahndete es neben der Strafvereitlung auch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Denn der Angeklagte, der ausgerechnet in der Staatsschutzabteilung der Traunsteiner Kriminalpolizei tätig war, hatte sein Büro mit einer Collage aus Hakenkreuzen, Hitlerbildern und SS-Runen dekoriert.

Diese Collage, die auch andere extremistische Stücke und Symbole enthielt, habe nur Anschauungs- und Ausbildungszwecken in der Staatsschutzabteilung gedient, hatte der Verteidiger argumentiert und für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass die Collage offenbar von seinen Vorgesetzten geduldet worden war. Weder für die Collage noch für die Strafvereitelung im Amt sahen die Richter ein eindeutig rechtsextremes Motiv. Gleichwohl habe der Angeklagte die Ermittlungen wegen der volksverhetzenden Nachricht, die 2018 in einer Chatgruppe Rosenheimer Polizisten kursierte, vorsätzlich im Sand verlaufen lassen. Er habe damit das Vertrauen in die Kriminalpolizei beschädigt.

Die Staatsanwältin, die für den Mann ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung verlangt hatte, bezeichnete den "Korpsgeist" innerhalb der Polizei als Motiv für den Vertuschungsversuch. Der Polizist, der die Nachricht verfasst hatte, hat bereits einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung akzeptiert. Ein weiterer Beamter, der die Nachricht in der Chatgruppe an mehrere Kollegen weitergeleitet hatte, war mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage davongekommen. Gegen den seit 2019 suspendierten und nun verurteilten Staatsschützer läuft noch ein Disziplinarverfahren, das ihn seinen Beamtenstatus samt Pension kosten könnte. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 20.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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