Traunstein:Säugling und Senior misshandelt - Pflegerin zu Haft verurteilt

Das Landgericht spricht sie unter anderem wegen versuchten Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Die Frau muss vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht Traunstein hat eine Pflegerin wegen Körperverletzung, versuchten Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die 52 Jahre alte gelernte Altenpflegerin hatte laut Anklage einen Senior und ein Baby misshandelt. Die Kammer habe in ihrem Urteil am Donnerstag das Geschehen hinsichtlich des Säuglings auch als versuchten Totschlag durch Unterlassen gewertet, erläuterte die Vizepräsidentin des Landgerichts, Andrea Titz, am Freitag.

Die Angeklagte hatte Anfang 2018 im Landkreis Traunstein einen frühgeborenen Buben betreut, der unter anderem künstlich beatmet wurde. Laut Anklage unterlief ihr ein Fehler und ein Absaugungsschlauch drang zu tief in die Lunge des kleinen Jungen ein. Als das Beatmungsgerät Alarm schlug, soll sie - statt dem Kind zu helfen - den Stecker des Gerätes gezogen haben. Weil die Oma des Kindes eingriff, konnte Schlimmeres verhindert werden.

Die Darstellung bezüglich des Kindes hatte die Angeklagte zum Prozessauftakt weitgehend eingeräumt. Sie begründete ihr Verhalten laut Gericht mit Panik und damit, in der Situation einfach überfordert gewesen zu sein. Danach trat sie eine neue Arbeitsstelle in einem Seniorenzentrum im Landkreis Mühldorf am Inn an. Dort soll sie in einer Nachtschicht mit dem kiloschweren Teil eines Rollstuhls auf ihren bettlägerigen Alzheimer-Patienten eingeschlagen haben. Dazu hatte die Frau zum Prozessbeginn angegeben, den Senior schon mit blutenden Wunden gefunden zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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