Traunstein:Pärchen zwingt Bulgarin in Rosenheim zur Prostitution

Die Frau wurde mit falschen Versprechen nach Deutschland gelockt. Als Druckmittel musste ihr kleiner Sohn herhalten. Jetzt wurden die Täter zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Von Matthias Köpf, Traunstein

Im oberbayerischen Rosenheim gibt es gut 60 000 Einwohner und 20 Bordelle. Insgesamt sollen dort stets etwa 100 Prostituierte arbeiten. So hat es die Stadtverwaltung mitgeteilt, als es neulich um eine zusätzliche Stelle im Ordnungsamt ging. Die Rosenheimer Polizei zählt genau genommen fünf richtige Bordelle mit Barbetrieb, der Rest seien Laufhäuser und Wohnungen. Ob aber in allen diesen Etablissements immer alle Frauen freiwillig arbeiten, darüber gibt es keine Statistik.

Die blasse Frau mit den schwarzen Haaren, die während ihrer Aussage vor dem Landgericht in Traunstein fast in ihrem bauschigen, dunklen Kapuzenmantel verschwindet, ist eine von denen, die zur Prostitution gezwungen wurden. Zwei Bekannte aus Bulgarien haben sie mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Als Druckmittel musste der achtjährige Sohn der Frau herhalten.

Der damalige Freund habe sie blau geschlagen

Sie habe Anfang vergangenen Jahres große private Probleme gehabt daheim in Varna an der bulgarischen Schwarzmeerküste. Der damalige Freund habe sie blau geschlagen, sagt die inzwischen 29 Jahre alte Frau. Das Pärchen, das sie in dieser Situation kennengelernt habe, ein heute 27 Jahre alter Mann mit engem Hemd und kurz geschorenen Haaren und seine 23-jährige Freundin mit den langen dunklen Locken, soll ihr damals Hilfe angeboten haben; sie müsse weg, brauche eine andere Arbeit in einer anderen Stadt. Als Zimmermädchen in Deutschland ließen sich 40 oder 50 Euro am Tag verdienen, habe es geheißen. Um ihren kleinen Sohn werde sich die Familie des scheinbar so hilfsbereiten Bekannten kümmern. Doch schon während der Autofahrt nach München sei klar geworden, dass sie Geld für alle auf eine ganz andere Weise herbeischaffen solle. Und sie sei sehr deutlich daran erinnert worden, wo und in wessen Hand ihr kleiner Sohn sich befinde, sagt die Frau.

Von einer Vergewaltigung in der ersten Nacht in München hatte die Frau der Polizei ausführlicher berichtet, doch nun tut sich das Schöffengericht schwer, von ihr dazu eine eindeutige und widerspruchsfreie Aussage zu bekommen. Sie habe ein Jahr lang versucht, das alles zu vergessen, übersetzt der Dolmetscher. Ihre Bauchschmerzen hätten die anderen beiden damals nicht lang akzeptiert als Grund dafür, dass sie nicht arbeiten könne. Doch in dem Bordell in der Nähe der Bahngleise in München-Moosach war dann wohl auch nicht allzu viel los. Zwei Kunden habe sie dort innerhalb einiger Tage bedienen müssen, einen weiteren zusammen mit der Bekannten, Künstlername "Ramona", die ihr auch immer das Geld von den Freiern abgenommen habe - zu wenig für das Pärchen, deshalb sollte sie nach ein paar Tagen nach Rosenheim, wo auch "Ramona" in den Jahren zuvor schon zeitweise gearbeitet hat.

Der Vater sei ein gefährlicher Mann

Der Mann sei dann bald nach Bulgarien gefahren zu ihrem Sohn, sagt die Zeugin, die auch im Traunsteiner Gerichtsgebäude immer von bewaffneten Personenschützern begleitet wird. In ihren vier Wochen in dem Rosenheimer Bordell lernte die Frau einen Stammkunden kennen, dem sie sich schließlich anvertraut hat und mit dem sie heute zusammenlebt. Der Mann fuhr mit ihr nach Bulgarien, dort holten sie mit Hilfe der Polizei schließlich den Sohn bei der Familien des Angeklagten ab.

Die bulgarischen Polizisten hätten ihnen damals geraten, schnell zu verschwinden, denn der Vater sei ein gefährlicher Mann. Die Frau äußerte später bei der Rosenheimer Polizei den Verdacht, der Alte sei der eigentliche Drahtzieher und habe auf ähnliche Weise schon mehrere Frauen in die Prostitution gezwungen. In bulgarischen und deutschen Polizeiarchiven findet sich dazu nichts. Seine Sohn und dessen Freundin, die beiden jetzigen Angeklagten, wurden im April in Bulgarien festgenommen und im Mai nach Deutschland ausgeliefert.

Die lächelnden Angeklagten

Veranlasst hatte das die Rosenheimer Kriminalpolizei. Sie war vom Betreiber des Bordells eingeschaltet worden, der zuvor einen Anruf aus Bulgarien von seinem Stammgast erhalten hatte und über die Befreiung des Sohnes informiert worden war. Sonst habe er mit all dem nichts zu tun, er kassiere von den selbständigen Prostituieren lediglich Zimmermiete. Er und sein Stammkunde, beides bauchige Männer mit Brillen und angegrauten Pferdeschwänzen, müssen in Traunstein nur noch kurz als Zeugen auftreten. Denn zuvor verständigen sich das Gericht und die Verteidiger hinter verschlossenen Türen darauf, die Vergewaltigung als nicht nachweisbar fallen zu lassen.

Gegen ein Geständnis wegen des Menschenhandels stellt das Gericht Haftstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren und Bewährung in Aussicht. Die Staatsanwältin zeigt sich danach nur mit diesem Strafmaß nicht einverstanden, der gesetzliche Strafrahmen für schweren Menschenhandel endet bei zehn Jahren Haft. Die Verteidiger räumen für ihre Mandanten den Menschenhandel und die Drohung mit dem Wohlergehen des Sohnes ein. Die Angeklagten, die zu den Vorwürfen geschwiegen und nur hin und wieder ein Lächeln ausgetauscht haben, kommen mit Bewährungsstrafen davon: er mit zwei Jahren, sie mit einem Jahr und neun Monaten.

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