Traunstein:Lange Haft für Vergewaltiger

Günther Sch. muss fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis

Das Landgericht Traunstein hat am Montag einen Landwirt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter befanden den 37-jährigen Günther Sch. für schuldig, einen jungen Mann vergewaltigt zu haben. In drei weiteren Fällen wurde ihm unter anderem sexuelle Nötigung nachgewiesen. Alle Vergehen ereigneten sich im Landkreis Traunstein auf Festen der Kirche oder des Burschenvereins.

Sch. habe immer das gleiche Beuteschema, so der Staatsanwalt: junge, schüchterne, schmächtige Männer. Die meisten der 16 bis 21-Jährigen lockte er aus dem Festzelt mit der Begründung, draußen lasse es sich besser reden. Dort machte er anzügliche Bemerkungen und griff einigen von ihnen an die Genitalien. Der schwerste Fall ereignete sich 2013 nach einem Helferfest der Kirche. Sch. ließ sich von dem damals 19-jährigen Johannes E. im Auto mitnehmen. Er lotste ihn in ein dunkles Waldstück, wo er ihn im Auto vergewaltigte. E. wehrte sich zwar, gegen den fast zwei Meter großen Sch. hatte er aber keine Chance. E. entschied sich gegen eine Anzeige, unter anderem deshalb, weil das für den Familienbetrieb seiner Eltern rufschädigend sein könnte. Erst als er sich 2015 das Leben nehmen wollte, kam die Tat ans Licht.

Die fünf Jahre, die größtenteils auf die Vergewaltigung zurück zu führen sind, seien eine recht hohe Freiheitsstrafe, sagt die Nebenklägervertreterin. Die Richter begründeten dies mit den schweren Folgen wie Schlafstörungen und Suizidgedanken, unter denen E. bis heute leidet. Es spielte auch eine Rolle, dass der Angeklagte Sch. schon wegen einer ähnlichen Straftat verurteilt wurde.

Sch. stritt die Vergewaltigung ab. Es stehe "Aussage gegen Aussage", sagten seine Verteidiger und plädierten auf Freispruch. Die Richter folgten eher den von der Staatsanwaltschaft geforderten sechs Jahren. Sie fanden außerdem deutliche Worte für den Burschenverein, in dem die Vorliebe von Sch. für junge Männer wohl bekannt war. Das Gericht bedauerte, dass die Öffentlichkeit keine Zivilcourage gezeigt habe. Es zeigte kein Verständnis dafür, dass einem Zeugen jegliche Unterstützung durch Vereinsmitglieder verwehrt wurde.

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