Süddeutsche Zeitung

Traunstein:Freiheitsstrafen für Leichenschändung

Im Wald fanden sie eine Leiche und verstümmelten diese schwer. Nun hat das Gericht sein Urteil gegen die jugendlichen Täter gesprochen.

Heiner Effern

Was sich in der Nacht auf den 1. Mai 2006 in einem Wald nahe Traunreut (Kreis Traunstein) abspielte, das sorgte in ganz Deutschland für Empörung: Angetrunkene Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren fanden die Leiche eines Selbstmörders und verstümmelten sie derart, dass die Kriminalpolizei beim Auffinden des Körpers zunächst an ein Gewaltverbrechen glaubte.

Drei 15- bis 17-jährige Haupttäter wurden nun vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Traunstein wegen Störung der Totenruhe verurteilt: Einer muss ein Jahr in Jugendhaft, ein Zweiter muss 90 Stunden gemeinnützig arbeiten und der Dritte erhielt zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Der vierte Haupttäter konnte nicht belangt werden: Er war zur Tatzeit jünger als 14 Jahre und damit strafunmündig.

Die Verhandlung fand bereits am Mittwoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um den Jugendlichen eine positive Entwicklung in der Zukunft nicht zu verbauen. Die Identität, das Alter und die Herkunft der drei Verurteilten werden von der Staatsanwaltschaft, den Verteidigern und dem Gericht geheim gehalten.

Bekannt ist nur, dass sie aus Trostberg und Traunreut stammen und entgegen aller Gerüchte nur einer der Jugendlichen aus einer Einwandererfamilie stammt. Das Ergebnis der Verhandlung wurde "angesichts des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit" jedoch am Donnerstag in einer schriftlichen Mitteilung bekannt gegeben.

Gruppendynamik, Verrohung, Alkohol

"Die Angeklagten wurden weitgehend aufgrund ihrer Geständnisse verurteilt", heißt es dort. Das Gericht habe trotz der Aussagen kein Motiv feststellen können, gehe aber von einer Mischung "gruppendynamischer Prozesse, alkoholbedingter Enthemmtheit sowie einer Verrohung aufgrund des von allen eingeräumten gelegentlichen Betrachtens von Gewaltvideos" aus.

Wie weit die Wertmaßstäbe der Burschen zwischen 15 und 17 Jahren schon verschoben sind, das zeigt auch die Tatsache, dass alle drei für Körperverletzungen aus anderen Vorfällen mitverurteilt wurden.

Eigentlich wollten die drei Jugendlichen mit Freunden nur die Walpurgisnacht auf ihre Weise feiern: mit einer Party im Wald und ordentlich Alkohol. Etwa zehn 13- bis 17-Jährige trafen sich dafür am Abend des 30. Aprils unweit eines Schrebergartens am Stadtrand von Traunreut.

Einem 15-Jährigen wurde das Gelage offenbar zu langweilig: Er streifte im Lauf des Abends durch den Wald und fand zufällig die Leiche von Joachim S. aus Traunreut. Der 49-Jährige hatte sich vermutlich Mitte Februar das Leben genommen und lag seitdem unentdeckt im Wald.

Sie wussten, was sie taten

Statt die Polizei oder den Rettungsdienst zu rufen, holte der Junge seine Freunde und zeigte ihnen den Leichnam. Ohne jeden Respekt für den Toten entwickelte sich in der Gruppe nun eine Spirale der Rohheit und Grausamkeit, die auch heute noch schwer zu begreifen ist: Die vier Haupttäter fesselten die Leiche mit Schnüren, die sie im Wald gefunden hatten, und schleiften sie 20 Meter mit sich.

Dann banden sie eine Hand des leblosen Körpers an einen Ast und begannen, mit einem Eisenrohr und anderen Gegenständen, die sie im Wald gefunden hatten, auf den Leichnam einzuschlagen. Kopf und Körper wiesen so starke Verletzungen auf, dass die Polizei nach dem Fund der Leiche zunächst von einem Kapitalverbrechen ausging. Der Radfahrer, der den Toten danach entdeckte und die Polizei alarmierte, erlitt einen Schock.

Nach zwei Tagen Ermittlungen wegen eines möglichen Mordes brachte ein 15-jähriges Mädchen die Polizei auf die richtige Spur: Ihr hatten einige Jugendliche die misshandelte Leiche am Tag nach der grausigen Walpurgis-Feier gezeigt.

Als der rätselhafte "Mord" Schlagzeilen machte, erzählte sie einer Vertrauensperson von ihrem Erlebnis, die sich an die Polizei wandte. Mit diesen Angaben konnten die Ermittler schnell die Gruppe ausfindig machen, die am Abend im Wald gewesen war. Bei Vernehmungen räumten alle Beteiligten die Vorwürfe ein.

Offenbar haben nur vier Burschen zugeschlagen, der Rest soll zugesehen haben. Die drei Angeklagten wurden bei den Ermittlungen auch von einem psychiatrischen Gutachter untersucht: Der hat "keine Einschränkungen der Schuldfähigkeit" feststellen können. Die Burschen wussten genau, was sie taten.

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Quelle:
SZ vom 4.5.2007
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