Tod eines Mädchens:Freispruch bleibt bestehen

Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens in Aschaffenburg bleibt es beim Freispruch für einen 2019 angeklagten Mann. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision der Nebenklage als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Aschaffenburg am Freitag mit (Az.: KLs 104 Js 3414/18 j). Kurz vor Weihnachten im Jahr 1979 wurde die Leiche der damals 15 Jahre alte Christiane J. im Schlosspark gefunden. Ihr Körper wies eine Bissspur auf, die Ermittler gehen von einer versuchten Vergewaltigung aus. Im April 2020 endete der Prozess vor dem Landgericht Aschaffenburg mit dem Freispruch: Dem Angeklagten konnte das Hauptindiz der Staatsanwaltschaft - die Bissspur an der Leiche - nicht mehr eindeutig zugeordnet werden. Ein zahnmedizinisches Gutachten, auf das sich die Ermittler stützten, erwies sich als fehlerhaft.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: