Tod einer Mutter aus Erlangen:BGH kippt Urteil im Jessica-Prozess

Wegen 7000 Euro soll Denise R. ihre einstige Schulfreundin Jessica P. getötet haben. Dafür bekam sie im Juli 2010 eine Haftstrafe wegen Totschlags. Nun hat der BGH das Urteil kassiert. Und Denise R. droht eine neue Verurteilung - wegen Mordes.

Es ist noch nicht einmal ein Jahr her, da sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth sein Urteil im sogenannten Jessica-Prozess. Denise R., inzwischen 29 Jahre alt, soll für den Tod ihrer einstigen Schulfreundin Jessica P. verantwortlich sein. Im Juli 2010 wurde sie wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und drei Monaten verurteilt.

Erlanger Mordfall 'Jessica' vor Gericht

Denise R. soll ihre einstige Schulfreundin Jessica P. getötet haben.

(Foto: dpa)

Nun jedoch könnte der Prozess noch einmal neu aufgerollt werden. Denn der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Nürnberger Urteil aufgehoben. Nun droht Denise R. eine neue Verurteilung - dieses Mal wegen Mordes.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte es damals als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte die damals 26 Jahre alte Mutter aus Erlangen im Juni 2008 mit mehr als 40 Stichen getötet hatte. Dafür wurde sie jedoch nicht wegen Mordes verurteilt, sondern wegen Totschlags, Betrugs und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Entscheidung Revision eingelegt - und diese Revision hatte nun vor dem Bundesgerichtshof Erfolg. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss nun prüfen, ob es sich bei der Tat um Mord handelt. Zweifel an der Täterschaft von Denise R. bestünden jedoch nicht.

Das mögliche Motiv für die Bluttat an der Schulfreundin: Denise R. soll 7000 Euro vom Konto des Ehemanns von Jessica unterschlagen haben. Diese hatte daraufhin eine Gegenüberstellung bei der Bank gefordert. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass Denise R. mit ihrer Tat versucht habe, die Unterschlagung zu vertuschen.

Diese jedoch hatte angegeben, sie habe das Geld abgehoben, weil sie für den Ehemann von Jessica P. Drogengeschäfte habe abwickeln sollen. Mit dem Tod der Schulfreundin habe sie nichts zu tun.

Der Nürnberger Richter Richard Casper hatte zur Begründung der Verurteilung wegen Totschlags gesagt, die Tat sei spontan geschehen und nicht geplant gewesen. Ein Streit sei in einem "Gewaltausbruch" eskaliert. Dabei habe die Angeklagte mit "erheblicher Brutalität" über 40 Mal auf das Opfer eingestochen.

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