Tod der kleinen Lea:Anklage dringt auf lange Haftstrafe

Abgemagert und vernachlässigt - so starb die zweijährige Lea. Vor dem Landgericht Weiden steht der Prozess gegen ihre Mutter vor dem Abschluss: Die Anklage fordert mehr als sechs Jahre Haft.

Sie war abgemagert, hatte schwerste Krankheiten und ihre Mutter chattete im Internet. Ende März wurde die zweijährigen Lea aus Tirschenreuth tot aufgefunden.

Prozesses gegen Mutter der toten Lea

Die Mutter der kleinen Lea muss sich vor Gericht verantworten. Möglicherweise fällt bereits an diesem Montag das Urteil.

(Foto: dpa)

Die Mutter des Mädchens, die 22-jährige Birgit W. aus Tirschenreuth, muss sich derzeit vor Gericht verantworten - wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und wegen weiterer Straftaten. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Weiden hat nun eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und einem Monat gefordert.

Birgit W. habe ihre Tochter aus Gleichgültigkeit und Böswilligkeit über einen längeren Zeitraum bewusst nicht mehr ausreichend gepflegt und versorgt und damit "ganz massive Folgen" der Vernachlässigung verursacht, sagte Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl. Sie habe sich daher der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Verletzung der Fürsorgepflicht und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Die Angeklagte sei mit ihrer Tochter fast zweieinhalb Jahre nicht zum Kinderarzt gegangen. Durch diese Verwahrlosung sei der Tod des Kindes begünstigt worden, auch wenn der Mutter nicht mit Sicherheit die Schuld am Tod gegeben werden könne, sagte Heindl.

Die Verteidigerin der jungen Frau hingegen verlangte, dass ihre Mandantin nur wegen eines minderschweren Falls zu verurteilen sei. Ein konkretes Strafmaß nannte die Rechtsanwältin in ihrem Plädoyer nicht.

Die Angeklagte sagte in ihrem letzten Wort kurz und knapp, dass ihr der Tod ihres Mädchens leidtue. Die drei vorangegangenen Verhandlungstage hatte sie relativ teilnahmslos verfolgt.

An diesem Vormittag hatte bereits ein Gutachter festgestellt, dass die Frau voll schuldfähig sei. Der Psychiater räumte zwar ein, dass die 22-Jährige gewisse Auffälligkeiten in ihrem Verhalten habe, eine Persönlichkeitsstörung liege aber nicht vor. Für die Staatsanwaltschaft ist daher klar: Die Mutter hat durch die Verwahrlosung ihrer Tochter den Tod von Lea begünstigt, sagte der Staatsanwalt.

Lea war Ende März an einer nicht behandelten schweren Lungenentzündung gestorben. Zunächst waren die Ermittler wegen des geringen Gewichts des Kindes davon ausgegangen, dass Lea verdurstet und verhungert ist. Eine direkte Verantwortung an dem Tod des Kindes konnte der Frau nicht nachgewiesen werden. Die Mutter Birgit W. bestritt stets, den Tod des fast drei Jahre alten Mädchens gewollt zu haben.

Ein Sachverständiger hatte in dem Prozess allerdings ausgesagt, dass die Lungenentzündung des Mädchens durch miserable Pflege und die massive Unterernährung zumindest begünstigt worden sei.

Lea war von ihrer Mutter am Morgen des 27. März tot in ihrem Bett gefunden worden. Zu diesem Zeitpunkt wog sie nur noch 8,2 Kilogramm. Laut Rechtsmediziner Seidl wäre in ihrem Alter ein Gewicht von 14 Kilogramm normal gewesen. Sie war zudem stark ausgetrocknet und litt unter anderem an einem Wasserkopf infolge einer Gehirnhautentzündung sowie an einer doppelseitigen schweren Mittelohrentzündung.

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