Tiertransporte:Weiterer Erfolg für Rinder-Exporteure

Ein weiterer Erfolg für den Rinderzucht-Verband Mühldorf, der trächtige Rinder nach Usbekistan exportieren will. Im Streit um solche Transporte hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Vorzeugnisse, welche die Amtstierärzte dafür ausstellen müssen, auch Angaben enthalten müssen, wie sie die Drittstaaten fordern. Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor erklärt, dass die Papiere nur die Kriterien für Transporte in der EU erfüllen müssen, und hatte damit die Transporte in Drittstaaten deutlich erschwert. Mit den Vorzeugnissen attestieren die Veterinäre, dass die Tiere aus gesunden Herden stammen. Innerhalb der EU gelten dafür andere Kriterien als für den Export in Drittstaaten. Die Vorzeugnisse beziehen sich nicht darauf, ob auf den Transporten die Tierschutz-Vorgaben eingehalten werden. Viele Amtstierärzte haben seit Anfang 2019 die Ausstellung der Papiere aus Protest gegen die oft tierquälerischen Bedingungen auf den Transporten in Drittstaaten verweigert.

© SZ vom 18.05.2019 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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