Ein kurzes Gastspiel: Nach nur vier Jahren als Direktor verlässt Thomas E. Bauer zum Jahresende die Akademie für Tonkunst in Darmstadt wieder. Auf eigenen Wunsch, wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt. Überraschend kommt der Schritt des 55-Jährigen aber nicht. Denn Studierende kritisieren den Führungsstil des niederbayerischen Sängers schon länger, die lokalen Medien beschäftigen sich mit dem Thema seit Wochen. Die Hauptvorwürfe: rechtswidrige Exmatrikulationen und intransparente Anerkennungsverfahren.
Bauers Anwalt interpretiert die Kritik als eine „gezielte Kampagne“ von zwei „äußerst problematischen Studenten“ gegen den Direktor, schreibt er in einer Stellungnahme. Die Stadt hingegen bemüht sich zwar in einer Presseerklärung die Vorwürfe zu entkräften, tut aber auch kund, dass die bisherigen Strukturen der Akademie „in einem unter fachlicher externer Begleitung moderierten Prozess modernisiert werden müssen“. Dies werde die Aufgabe des neuen Direktors sein.
Hierzulande ist Thomas E. Bauer vor allem bekannt als Initiator und Intendant des Konzerthauses im oberpfälzischen Blaibach. Eine Erfolgsgeschichte, die mittlerweile zehn Jahre dauert und ihm viel Anerkennung einbrachte. Weniger glücklich agierte er als Intendant der Europäischen Wochen (2017/18) in Passau. Zwar begeisterte er auch dort mit seinen Ideen. Doch nach nur eineinhalb Jahren schied er wegen Differenzen mit dem Trägerverein des Festivals aus.
Er hinterließ ein finanzielles Defizit, der Verein schrammte knapp an einer Insolvenz vorbei. Die Vereinsvorsitzende Rosemarie Weber deutete damals an, Bauer sei kein Teamplayer. „Es tut mir in der Seele weh, aber er ist absolut beratungsresistent.“ (SZ vom 12.4.2018). Der Passauer Politologe und eingesetzte Mediator Heinrich Oberreuter warf ihm „organisatorische und kommunikatorische Insuffizienz“ vor (SZ vom 28.4.2018). Sein Image als charmanter Charismatiker und unkonventionell denkender Kultur-Ermöglicher erhielt damals leichte Kratzer.
Auch die Berufsakademie in Darmstadt, ein kleines Institut mit knapp 110 Studierenden, verlässt er nicht als Sieger. Richard Steinert, Vertreter der Studierenden und einer der „äußerst problematischen Studenten“, hat inzwischen ein umfangreiches digitales Dossier zusammengestellt, um die diversen Vorwürfe konkret zu belegen. Bereits am 2. August hatte er sich an den Magistrat der Stadt gewandt und eine Rechtaufsichtsbeschwerde gegen die Akademie eingereicht „aufgrund mehrerer schwerwiegender und systematischer Verstöße gegen geltendes Hochschulrecht, Verwaltungsverfahrensrecht sowie gegen die Grundsätze rechtsstaatlicher Verwaltung.“
Oberbürgermeister Hanno Benz antwortete ihm am 27. Oktober, er wisse nur von Studierenden, die willentlich exmatrikuliert worden seien, nehme die Vorwürfe aber sehr ernst und bitte um Nennung konkreter Einzelfälle, um diese überprüfen zu können. Das gelte auch für die angeblich intransparent durchgeführten Anerkennungsverfahren, auch hier könne er nur konkrete Einzelfälle überprüfen.

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Bis heute liegen der Stadt Darmstadt keinerlei Antworten auf diese Nachfragen vor, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung. Tatsächlich hat Steinert seine Dokumentation, an der er seit Wochen arbeitet, erst an diesem Freitag (12.12.) an die Stadt geschickt. Aus Zeitmangel und Überlastung, sagt er am Telefon. Schließlich studiere er nicht nur, er arbeite auch, um das Studium zu finanzieren.
Klagen und Beschwerden zögen sich schon eineinhalb Jahre hin, sagt er. Er macht keinen Hehl daraus, dass er zu den Betroffenen zählt, wenn auch in einem minderschweren Fall: „Mit wurden drei Kurse unbegründet nicht anerkannt.“ Doch diese Erfahrung habe ihn für die Häufigkeit solcher Vorkommnisse sensibilisiert, deshalb habe er sich zum Studierendenvertreter wählen lassen.
Die geschilderten Sachverhalte betreffen nicht nur ihn, sondern zahlreiche weitere Studierende und Lehrende, die aus Sorge vor Repressalien bislang keine offiziellen Schritte eingeleitet hätten, sagt er. In seinem Dossier stellt er drei Exmatrikulationsfälle in aller Ausführlichkeit vor, gibt auch den Mail-Verkehr zwischen den Betroffenen und der Verwaltung oder dem Direktor wieder. „Allen Fällen ist gemeinsam, dass die Exmatrikulationen per E-Mail und ohne formellen Bescheid erfolgten“, sagt Steinert am Telefon. Es habe weder eine vorherige Anhörung noch eine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben.
Besonders krass findet er die Geschichte einer ausländischen Kommilitonin, die einen Monat vor ihrer Abschlussprüfung exmatrikuliert worden sei. „Nach einem Gespräch in der Verwaltung (...) erhielt die Studentin eine E-Mail mit der Mitteilung, dass nach Prüfung ihrer Unterlagen und ihrer Akte festgestellt worden sei, dass sie bereits einen Masterabschluss besitze“, schreibt er im Dossier. Daher sei die Aufnahme in ein postgraduales Studium nicht möglich, ihr Anspruch auf den Studienplatz erlösche mit sofortiger Wirkung. Ein Schock für die junge Frau, die bereits fast zwei Jahre postgradual studiert hatte.

Nach einem längeren Mail-Austausch zwischen ihr und Bauer fand sich eine Lösung, sie durfte weiterstudieren. „Ein Muster, das sich in mehreren Fällen abzeichnet“, sagt Steinert. Wer den inoffiziellen Weg ging und den Austausch oder das Gespräch mit dem Direktor suchte, habe damit rechnen können, dass die Exmatrikulation rückgängig gemacht werde.
Bauer habe „in gar keinem Fall Exmatrikulationen nach einem persönlichen Gespräch mit Studierenden zurückgenommen“, teilt dazu dessen Anwalt mit. „Persönliche Einzelgespräche mit dem Direktor gibt es an der Akademie für Tonkunst nicht.“ Dieser Aussage widerspricht eine Mail Bauers an einen anderen Studenten, der sich um die Anerkennung früherer Studienleistungen bemühte. „Es zählt zu den Alleinstellungsmerkmalen unserer Akademie, dass jeder Studierende individuell beraten wird“, schreibt der Direktor im September 2025 in einer Mail an ihn. „Somit würde ich um Terminvereinbarung bitten, um Ihnen die Aspekte zu verdeutlichen.“
Der Stadt ist laut Pressemitteilung nur ein einziger Fall von rechtswidriger Exmatrikulation bekannt. In diesem Verfahren konnte zwischen den Beteiligten –dem Studierenden und der Akademie – ein Kompromiss gefunden werden. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht endete im September 2024 mit einem Vergleich, der Student wurde wieder immatrikuliert.
Diesen Fall meint auch Bauers Anwalt, wenn er schreibt, es habe lediglich einen Fall gegeben, bei dem versehentlich per E-Mail eine Exmatrikulation ausgesprochen wurde. „Bei diesem bloßen Formfehler handelte es sich jedoch um ein einmaliges Versehen.“
Der betroffene Student, der zweite der laut Bauers Anwalt „äußerst problematischen Studenten“, fühlt sich seither systematisch schlecht behandelt und hat über seine Anwälte eine Fachdienstaufsichtsbeschwerde gegen Bauer eingereicht. Ihm seien Leistungen aus dem Vorstudium aberkannt worden, sagt er am Telefon. Seine Anwälte ziehen in ihrer Beschwerde vom 3. September 2025 eine weitere Folgerung: „Der zeitliche Zusammenhang lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um eine „Retourkutsche“ auf die Klage gegen die Exmatrikulation handelt.“
Die Anwälte des Studenten bemängeln in ihrer Beschwerde auch die unvollständige Besetzung des Prüfungsausschusses. Der besteht laut Studienordnung aus Studienleitung und Direktion. Zum fraglichen Zeitpunkt hatte Bauer beide Funktionen inne. Das bedeutet laut Steinert, „dass faktisch laut Studienordnung eine Einzelperson die Entscheidungsgewalt besaß“. Diesen Vorwurf weist die Stadt entschieden zurück. Die Gremienkontrolle sei jederzeit gewährleistet gewesen, Einzelentscheidungen fänden nicht statt.
Mit Bauers freiwilligem Ausscheiden aus der Akademie könnten sich diese Aussage-gegen-Aussage-Streitigkeiten erledigt haben. Und vielleicht findet sich stattdessen bald wieder ein kleiner Ort, der dringend einen neuen Konzertsaal und einen Visionär braucht.

