Wegen des Tatverdachts der Terrorismusfinanzierung hat das Amtsgericht Schweinfurt einen Haftbefehl gegen einen 26-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt erlassen. Nach Angaben der Generalstaatsanwalt München handele es sich um einen Sympathisanten des „Islamischen Staates (IS)“. Der syrische Staatsangehörige sei mithilfe eines Spezialeinsatzkommandos bereits am Sonntagmorgen in einer Gemeinde im Landkreis Schweinfurt festgenommen worden, teilten die Ermittlungsbehörden mit. Er habe dabei keinen Widerstand geleistet.
Bei der Festnahme sind Beweismittel, unter anderem die Mobiltelefone des Mannes, sichergestellt worden. Diese werden nun ausgewertet. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft lägen „keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne oder auf konkrete Gefährdungen durch den Tatverdächtigen“ vor. Auch „ausländische Sicherheitsbehörden“ hätten daran mitgewirkt, dass der 26-Jährige festgenommen werden konnte. Demzufolge habe eine Mitteilung von Sicherheitsbehörden über eine mögliche Kontaktaufnahme des Mannes mit dem IS vorgelegen.
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt erließ am Montag Haftbefehl „wegen des Tatverdachts der Terrorismusfinanzierung in Tateinheit mit Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Der Mann befindet sich seither in Untersuchungshaft. Es gelte die Unschuldsvermutung, die genauen Hintergründe sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Erst am Mittwoch war ein 37 Jahre alter Iraker in Schwaben festgenommen worden. Er soll Kontakte zum IS gehabt haben und gilt als potenzieller Gefährder. Entgegen anderslautender Medienberichte hatte es auch in diesem Fall dem bayerischen Innenministerium zufolge keine konkreten Hinweise auf geplante Anschläge gegeben.
Innenminister Joachim Herrmann hat die Festnahme des 26-Jährigen bei Schweinfurt als „Ermittlungserfolg im Kampf gegen islamistische Bedrohungen“ bezeichnet. Er zeuge von hoher Sensibilität der Ermittlungsbehörden. Zwischen dem Fall in Schweinfurt und der Festnahme eines islamistischen Gefährders aus dem Irak in der vergangenen Woche in Augsburg bestehe nach derzeitigem Kenntnisstand offensichtlich kein Zusammenhang. Im vorliegenden Fall in Unterfranken hätten die Behörden den Mann auf dem Schirm gehabt, weil sie über eine mögliche Kontaktaufnahme des Mannes mit dem IS informiert worden seien.
Generell stellte Herrmann klar, dass nach wie vor für Bayern keine konkreten Gefährdungshinweise vorlägen, auch nicht mit Blick auf die Christkindlmärkte. Dieser zweite Fall innerhalb weniger Tage unterstreiche aber eine „abstrakte Gefährdungslage“.