Teilsortiment:Gericht kippt Verkaufsverbot

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein Verkaufsverbot für Teile des Sortiments eines Supermarkts in Kempten gekippt. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte, erlaubt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Verkauf von Waren, die nicht "über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen". Dazu gehörten auch Artikel, die keine Lebensmittel sind. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Kempten hat aber angekündigt, keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen zu wollen. Kemptener Großmärkte dürfen deshalb seit Donnerstag wieder Artikel wie Haushaltswaren, Spielzeug und Sportartikel verkaufen, sofern die zum üblichen Sortiment gehören. "Wir warten jetzt ab, ob das zuständige Ministerium bei der Verordnung nachbessert", sagte Rechtsamtsleiterin Carmen Hage.

© SZ vom 23.01.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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