Mit dem Namen ging es für die vielen Kritiker ja schon los. „Saurüsselalm“ sollte die bis dahin recht einsam gelegene und vor allem von weidendem Vieh frequentierte Söllbachaualm in den Bergen oberhalb von Bad Wiessee plötzlich heißen. Und allein diese mutmaßlich dem Marketing geschuldete Umbenennung ließ die Naturschützer im Tegernseer Tal Schlimmes befürchten. Zumindest ein Teil all dessen ist dann auch eingetreten auf jener Alm, die dann im Herbst 2021 schnell zur neuen und allgemein angesagten Gastro-Destination am Tegernsee geworden ist.
Der Verein zum Schutz der Bergwelt und die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal sahen den umstrittenen Umbau und den ganzen Rummel allerdings als Präzedenzfall für die Kommerzialisierung und Gentrifizierung von Bayerns Bergen an. Sie haben 2022 Klage eingereicht gegen die Baugenehmigung des Landratsamts Miesbach, die ohnehin nicht alle tatsächlichen Eingriffe dort droben umfasst hatte. Jetzt, vier Jahre und eindreiviertel Instanzen später, haben sich alle Seiten auf eine deutlich zurückhaltendere gastronomische Zukunft der Alm geeinigt.
Beginnen kann diese Zukunft trotz der nun von den beiden Verbänden und dem Landratsamt unabhängig voneinander verkündeten Einigung aber nicht sofort. Denn Helmut Kohls ehemaliger Leibkoch Martin Frühauf, der dort droben drei Jahre lang mit einigem Erfolg aufkochen ließ, hat Ende 2024 endgültig das Küchenhandtuch geworfen. Vorangegangen war eine Entscheidung des Freisinger Beton-Unternehmers und Bad Wiesseer Großgrundbesitzers Franz Haslberger. Als sich in der Berufungsverhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Urteil gegen seine Event-Alm abzeichnete, hatte Haslberger seinen Bauantrag gleich ganz zurückgezogen, so den Richterspruch vermieden und das Ensemble vollends zum Schwarzbau gemacht.
An all den aufwendigen Um- und Ausbaumaßnahmen rüttelt der nun gefundene Kompromiss aber nicht mehr. Vielmehr geht es um Regeln für den Gastrobetrieb. Demnach soll die Alm in Zukunft nur noch von 9 Uhr bis 19 Uhr öffnen dürfen. Abendveranstaltungen soll es also nicht mehr geben und nach Sonnenuntergang auch keine Musik mehr auf der Terrasse. Die Außenbeleuchtung der Gebäude muss auf das Nötigste reduziert werden, die Wege bleiben gänzlich unbeleuchtet.
Der Lieferverkehr ist künftig auf die Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr beschränkt – und davon, weiterhin Gäste in abgedunkelten Kleinbussen rauf und runter zu fahren, ist bis auf Weiteres keine Rede mehr. Denn ein solcher Shuttleservice bedürfte wieder einer eigenen Genehmigung. Ursprünglich hatte ihn das Landratsamt selbst vorgeschlagen und damit die Hoffnung verbunden, der Tierwelt im nächtlichen Bergwald den Lärm berauschter Gästehorden zu ersparen.
Das Trinken spielt in aktuellen Mitteilungen zur Einigung zwar gar keine Rolle. Aber serviert wird den Gästen auf der Alm jedenfalls nicht mehr Rindertatar, Trüffelpizza und Entrecôte oder eventweise auch mal ein „Tegernseer Hochgenuss“-Menü vom Sternekoch für 249 Euro. Sondern diesmal wirklich „almtypische Speisen“, so wie es in einer Vereinbarung des Bauherrn mit der Gemeinde Bad Wiessee von Anfang an festgelegt, aber nicht näher definiert worden war.
Unter all diesen Bedingungen, die den Gastrobetrieb auf der Alm womöglich einfacher, aber wirtschaftlich schwieriger machen könnten, hat das Landratsamt nun eine neue Baugenehmigung ausgestellt. „Die Einigung zeigt, dass ein Interessenausgleich möglich ist, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten“, sagt der scheidende Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) nach den mehr als einjährigen Verhandlungen. „Ich danke den Umweltverbänden für ihre sachorientierte Mitwirkung und dem Eigentümer für die Bereitschaft, sich auf verbindliche Regelungen einzulassen.“
Auch die klagenden Vereine sprechen von einer „für alle Seiten vertretbaren und tragfähigen Lösung“. Ihr eigener Einsatz und die Klage hätten „zu einer entscheidenden Beruhigung des Naturraums“ um die Alm geführt. Die Versorgung von Wanderern, Bergsteigern und Radfahrern stehe künftig im Vordergrund, Eingriffe in Natur und Landschaft müssten ausgeglichen werden. Zudem sei mit diesem Präzedenzfall „auch für vergleichbare Situationen geklärt, dass keine gaststättenrechtlichen Genehmigungen für andere Almhütten erteilt werden können“. Die weitere Entwicklung werde man im Auge behalten.
Wie diese Entwicklung auf der Saurüsselalm aussehen könnte, ist offen. Wer sie wann, mit welchem Konzept und unter welchem Namen wieder eröffnen wird, will Alm-Eigentümer Haslberger nach Angaben seines Sprechers erst nach weiteren Gesprächen mit den betreffenden Gastronomen präzisieren. Ex-Hüttenwirt Frühauf, zu dessen Unternehmen einige große Unternehmenskantinen gehören, ist schon seit Längerem als Betreiber der Söllbachklause im Gespräch. Die gehört ebenfalls Haslberger und liegt deutlich unterhalb der Alm und näher an Bad Wiessee.


