Süddeutsche Zeitung

Tanzverbot an stillen Feiertagen:Feiern bis zwei

Jahrelang wurde diskutiert und gefeilscht, jetzt ist der Gesetzentwurf beschlossen: Bald darf in Bayern in den Nächten auf stille Feiertage ein bisschen länger getanzt werden - mit Ausnahmen.

Nach jahrelangen Diskussionen rückt die Lockerung des Tanzverbots an stillen Feiertagen näher: Die Staatsregierung beschloss am Dienstag bei ihrer Kabinettssitzung in München den entsprechenden Gesetzentwurf, um den lange mit der FDP gefeilscht wurde.

Mit der Neuregelung darf in den Nächten vor einem stillen Feiertag künftig in Clubs und Gaststätten zwei Stunden länger getanzt werden als bisher - nämlich bis zwei Uhr morgens.

Ausgenommen davon sind lediglich der Karfreitag und der Karsamstag. An Heiligabend beginnt die Schutzzeit wie bisher um 14 Uhr. Nun muss der Landtag das Gesetz vor der Sommerpause verabschieden, damit es in Kraft treten kann.

In Bayern gibt es neun stille Feiertage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag und Heiligabend von 14 Uhr an.

Die Lockerung basiert auf Forderungen der FDP - und eigentlich waren sich die Koalitionspartner schon längt über diesen Schritt einig. Allerdings erhoben noch im Herbst Teile der CSU Einspruch und warnten vor einer schleichenden Aushöhlung der Feiertage. Deshalb hatte es noch einmal Nachverhandlungen gegeben, auf Wunsch der CSU hatten die Kommunen daraufhing das Recht erhalten ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.

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