Streit um TV-Staatsanwalt:"Ich hoffe, es gibt noch Richter in Augsburg"

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Ein TV-Staatsanwalt hat Ärger mit der realen Justiz. Hansjörg Staehle, Präsident der Rechtsanwaltskammer München, über einen Prozess, der in Anwaltskreisen für Unruhe sorgt.

Hans Holzhaider

Vor dem Landgericht Augsburg muss sich derzeit der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas, der bei der TV-Reihe "Richter Alexander Hold" als Staatsanwalt zu sehen ist, wegen des Verdachts der Strafvereitelung verantworten. Lucas hatte für einen Mandanten, der wegen Drogenhandels zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt und in der Begründung erklärt, zwei Richter der verurteilenden Strafkammer hätten dem Angeklagten für den Fall, dass er ein Geständnis ablege, eine Strafe von unter fünf Jahren Haft in Aussicht gestellt. Die beiden Richter gaben dienstliche Stellungnahmen ab, sie hätten nie eine solche Zusage gemacht. Der Prozess sorgt bundesweit bei Anwälten für Aufregung. Für die Rechtsanwaltskammer München, die Standesorganisation von rund 19.500 Anwälten in Südbayern, spricht deren Präsident Hansjörg Staehle, 67.

Hansjörg Staehle, Präsident der Rechtsanwaltskammer. (Foto: N/A)

Süddeutsche Zeitung: In Augsburg ist ein Rechtsanwalt angeklagt, weil er angeblich in einem Schriftsatz an den Bundesgerichtshof unwahre Behauptungen aufgestellt hat. Steht jeder Strafverteidiger künftig mit einem Bein im Gefängnis, wenn er seinen Mandanten ordentlich verteidigt?

Hansjörg Staehle: Das ist genau meine Befürchtung. Ich halte das Vorgehen der Augsburger Staatsanwaltschaft für nicht nachvollziehbar. Dass ein Strafverteidiger in einem Schriftsatz Dinge aus seiner Sicht schildert, mag er sich im Einzelfall auch irren, darf niemals Ausgangspunkt für ein solches Strafverfahren sein.

Es hat den Anschein, als hätte die Staatsanwaltschaft Augsburg keinerlei eigene Ermittlungen über den Sachverhalt angestellt, sondern sich ausschließlich auf eine eher beiläufige Bemerkung des Bundesgerichtshofs gestützt.

Staehle: Das entspricht den Informationen, die mir vorliegen. Vor diesem Hintergrund muss ich das Verfahren in Augsburg schlicht als unverständlich bezeichnen. Die Staatsanwaltschaft hätte eine solche Anklage niemals erheben dürfen. Das kann kein vernünftiger Mensch nachvollziehen.

Im Lauf des Prozesses gegen den Rechtsanwalt ist der Sitzungsbericht einer Staatsanwältin aufgetaucht, der vermuten lässt, dass nicht der angeklagte Rechtsanwalt, sondern die beiden als Zeugen aufgetretenen Richter sich nicht korrekt erinnert haben.

Staehle: Wenn eine Staatsanwaltschaft eine so gravierende Anklage gegen einen Rechtsanwalt erarbeitet, dann muss sie sich zunächst einmal über die Informationen, die in ihrem eigenen Bereich zugänglich sind, Gewissheit verschaffen. Man muss verlangen können, dass die eigenen Sitzungsvertreter vernommen werden und dass schriftliche Berichte über den Verlauf der damaligen Anklagevertretung zur Kenntnis genommen werden. Wenn solche Berichte im Nachhinein auftauchen und dann nicht einmal freiwillig, sondern erst nach mehrmaliger Aufforderung an das Gericht herausgegeben werden, dann kann man darüber nur den Kopf schütteln.

Ungeachtet dieser Indizien hat der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für den angeklagten Rechtsanwalt gefordert. Welche Folgen für die Anwaltschaft hätte es, wenn das Gericht dieser Forderung im Urteil nachkäme?

Staehle: Dann hätte jeder Strafverteidiger bei der Tätigkeit für die Mandanten, die ihm anvertraut sind, ständig die innere Selbstzensur wachzuhalten. Das wäre eine unerträgliche Behinderung der anwaltlichen Tätigkeit. Das darf es nicht geben.

Wie beurteilen Sie den Umstand, dass die Anklage gegen den Rechtsanwalt Lucas an eben dem Gericht erhoben wurde, an dem auch der Prozess stattfand, der den Anlass zu diesem Verfahren lieferte?

Staehle: Ich weiß, dass um die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Augsburg gestritten wurde. Das will ich mangels hinreichender strafprozessualer Sachkenntnis nicht würdigen. Aber es berührt mich höchst merkwürdig, dass dieses Strafverfahren in Augsburg eröffnet wurde, nachdem sich 13 Richter selbst als befangen abgelehnt haben, darunter, wie ich zu meinem nicht geringen Erstaunen gehört habe, die beiden Richter, die den Eröffnungsbeschluss unterschrieben haben. Es ist diesen Richtern sehr spät eingefallen, sich für befangen zu erklären.

In der Regel hütet sich die Anwaltskammer, zu einem laufenden Verfahren Stellung zu beziehen. Was hat Sie bewogen, von diesem Grundsatz abzuweichen?

Staehle: Die Empörung über dieses Verfahren und die konkrete Gefahr für die anwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger machen es unausweichlich, in diesem Fall eine klare Position zu beziehen. Ich habe das vorher noch nie getan und hoffe, dass es auch nie wieder nötig sein wird. Ich hoffe, es gibt noch Richter in Augsburg.

© SZ vom 29.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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