Streit um Spanferkel-Lieferung:Im Namen der Soße

Gehört zum Spanferkel eine Soße oder nicht? Vor dem Nürnberger Amtsgericht streiten ein Partyservice und ein Kunde über bayerische Esskultur.

Katja Auer

Es gibt noch Wirtshäuser in Bayern, wo sich dem beißenden Spott der Bedienung aussetzt, wer sich ein Wasser bestellt: "Hast einen Durst oder willst dich waschen?" Ähnliches Unverständnis schlägt dem entgegen, der zu seiner Bratwurst nach Ketchup verlangt. Da gehört schließlich Senf drauf. Allenfalls noch Meerrettich. Und einen völligen Kulturbruch schließlich begeht jener, der sich ein Schäuferla mit Pommes bestellt. Alles schon passiert.

Weltrekordversuch im Spanferkel-Grillen

Arme Sau: Ob das Spanferkel jetzt mit oder ohne Soße gereicht wird, konnte das Nürnberger Amtsgericht nicht abschließend klären.

(Foto: dapd)

Eine ähnliche grundlegende Frage der bayerischen Esskultur galt es am Dienstag vor dem Nürnberger Amtsgericht zu klären: Gehört zum Spanferkel eine Soße oder nicht? Um es gleich vorwegzunehmen - Amtsrichter Eike Nielsen musste die Frage am Ende doch nicht entscheiden, die Parteien trennten sich mit einem Vergleich.

Im vergangenen Sommer hatte ein Mann bei einem Partyservice ein Spanferkel für seine vierzig Gäste bestellt. Das kam dann auch - ohne Soße und eine dreiviertel Stunde zu spät. Der Gastgeber wollte deswegen die vereinbarten 248 Euro nicht bezahlen und kürzte die Rechnung um 98 Euro.

Der Spanferkel-Lieferant zog vor Gericht. Eine Soße, so seine Argumentation, müsse extra bestellt und extra bezahlt werden. Das habe der Auftraggeber nicht getan. Und außerdem gebe es alle möglichen Beilagen, die man zu einem Spanferkel servieren könne. Kartoffelsalat zum Beispiel oder einfach eine Semmel. Beilagen, zu denen es seiner Ansicht nach keine Soße braucht. Nur bei Klößen sei eine Soße notwendig.

Genau die habe er seinen Gästen vorsetzen wollen, hielt der Beklagte dagegen, selbst gemacht freilich, und dazu wollte er die Soße. Die er auch bestellt habe. Eben nicht, sagte der Lieferant, ihm sei die Beilagenwahl seines Auftraggebers nicht bekannt gewesen.

Tatsächlich scheiterte die endgültige juristische Klärung der Frage, ob und unter welchen Umständen ein Spanferkel eine Soße braucht, schlicht an der uneindeutigen Auftragslage. Es habe nicht geklärt werden können, ob der Gastgeber wirklich eine Soße bestellt habe oder nicht, sagte ein Gerichtssprecher nach der Verhandlung.

Deswegen mussten auch die Zeugen nicht aussagen, die geladen worden waren. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich: Der Gastgeber zahlt 43 Euro weniger als vereinbart, zumindest deswegen, weil das Spanferkel zu spät geliefert wurde. Die Gerichtskosten von 75 Euro teilen sich die Parteien.

Das größte Pech bei der ganzen Sache hatten freilich die Partygäste. Denn als das Spanferkel dann ohne Soße dastand und die Klöße aber auch schon fertig waren, musste der Gastgeber am Samstagabend noch kurz vor Ladenschluss in den nächsten Supermarkt fahren und eine Fertigsoße erstehen.

Dass die Gäste ihr Spanferkel dann mit einer Packerlsoße verspeisen mussten, das ist nun ein ganz besonders unschöner Aspekt der Geschichte. Aber wie das jetzt mit der Soße wirklich ist? Das bleibt zumindest juristisch ungeklärt.

Zu dem Schäuferla übrigens, das in einer altehrwürdigen oberfränkischen Brauereiwirtschaft kürzlich jemand mit Pommes bestellt und überraschenderweise auch bekommen hat, da hat es eine Soße dazu gegeben. Und ein paar sehr eindringliche Worte der Bedienung.

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