Bei seinen fortwährenden Auseinandersetzungen mit kritischen Laien muss das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Regensburg eine Schlappe einstecken. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) hat eine Beschwerde von Generalvikar Michael Fuchs in Bausch und Bogen zurückgewiesen.
Fuchs wollte stellvertretend für die Diözese eine einstweilige Verfügung gegen einen Regensburger erwirken. Der Mann hatte sich in der Leserbriefspalte der Mittelbayerischen Zeitung darüber echauffiert, dass die Pressestelle von Bischof Gerhard Ludwig Müller "einfach die Unwahrheit publiziert" und Statistiken über Kirchenaustritte "trickreich frisiert" habe.
Er darf das weiterhin behaupten. Das OLG gibt zudem zu bedenken, die Diözese dürfe "nicht übersehen, dass das Verhalten einer Institution, die hohe moralische Anforderungen stellt, und die sich der berechtigten Kritik einer unvollkommenen Auswertung einer Statistik stellen muss, eine deutlich größere Empörung hervorruft als das Verhalten eines Durchschnittsbürgers".
Der Generalvikar war mit seinem Antrag schon vor dem Landgericht Regensburg gescheitert. Nun verlor er in zweiter Instanz. Als Reaktion darauf verweisen Bischof Müllers Presseleute auf die Statistik der Standesämter, die den Trend sinkender Kirchenaustrittszahlen im Bistum Regensburg belegten. "Auch Gerichte", schreibt das Ordinariat, "sollten sich an amtlich erhobene Zahlen halten." Der Leserbriefautor gehöre einem Verein an, der jede sich bietende Gelegenheit aufgreife, um gegen die Diözese zu agitieren.
Der fragliche Verein, die Laienverantwortung Regensburg e.V., wiederum fordert Bischof Müller auf, die anfallenden Kosten dieses Verfahrens aus eigener Tasche "und nicht aus unseren Kirchensteuergeldern" zu begleichen. Billig wäre das nicht für Müller - sein Generalvikar hatte eine der in Bayern führenden Kanzleien für Presserecht engagiert.