Streit um Buch:Max Strauß erzielt Teilerfolg vor Gericht

Buchverlag darf nicht behaupten, es gebe vererbtes Geheimkonto. Eine Geldentschädigung bekommt Strauß aber nicht.

Im jahrelangen Rechtsstreit um ein angebliches Geheimkonto des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß hat dessen ältester Sohn Max einen Teilerfolg erzielt. Das Kölner Landgericht untersagte einem Buchverlag die Aussage, wonach der ehemalige CSU-Chef seinen Kindern ein Konto mit rund 360 Millionen Mark hinterlassen habe (rund 180 Millionen Euro). Dies hatte der Autor Wilhelm Schlötterer in einem vor zehn Jahren veröffentlichten Buch behauptet. Anspruch auf eine Geldentschädigung habe Max Strauß aber nicht, befand die Zivilkammer am Mittwoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 28 O 391/17).

Max Strauß hatte von Schlötterer und dem Verlag auch Auskunft über die Verkaufszahlen des Buches verlangt, um eine Geldentschädigung geltend machen zu können - mit der Begründung, seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden. Das Gericht befand jedoch, dass Strauß ohne triftigen Grund mehr als sechs Jahre - und damit zu lange - abgewartet habe, ehe er erstmals diese Forderung erhob. Deshalb sei nicht davon auszugehen, dass seitens des Klägers ein "dringendes Bedürfnis" für eine Entschädigung bestehe.

Schlötterer hatte 2009 das Buch "Macht und Missbrauch - Franz Josef Strauß und seine Nachfolger" veröffentlicht und darin geschrieben, der 1988 gestorbene Strauß habe seinen Erben ein Auslandskonto mit Geld aus dubiosen Quellen hinterlassen. Max Strauß bestreitet das. Mehrere Gerichte haben Schlötterer in der Vergangenheit die Wiederholung dieser Äußerung untersagt. Im Mittelpunkt des aktuellen Prozesses stand ein angeblicher Prüfbericht der früheren DG-Bank, der Schlötterers Angaben über das Strauß-Vermögen untermauern sollte. Nach der Beweisaufnahme blieben bei der Kammer jedoch Zweifel an der Echtheit des Dokuments. Die Aussagen mehrerer Zeugen, darunter einer früheren Bank-Mitarbeiterin, stufte das Gericht als nicht glaubwürdig ein. Zudem hatte unter anderem der ehemalige Vorstandsvorsitzende der DG-Bank im Zeugenstand bestritten, dass er das Dokument kenne und abgezeichnet habe.

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