Kuriose Friedhofssatzung:Wenn drei Urnen eine zu viel sind

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Kommunen dürfen ihre Friedhofssatzungen in gewissem Rahmen selbst ausgestalten - auch mit teils seltsam anmutenden Regelungen. (Foto: Florian Peljak)

Ein Mann darf seinen Bruder nicht im Grab ihrer Mutter beerdigen, weil dort schon der Vater liegt – aber noch nicht lange genug.  Über Sinn und Unsinn kommunaler Friedhofssatzungen und bayerischer Bürokratie.

Von Florian Fuchs

Hans-Jürgen Wachholz ist ein wortgewaltiger Mann, etwa wenn er sich darüber ärgert, womit sich die „unter dem Mangel an Fachkräften leidenden Behörden in ihrer Regulierungswut aufhalten“. Speziell die bayerische Bürokratie ist Wachholz ein Rätsel, seit er seinen Bruder bestatten wollte, ihn aber nicht – wie es dessen letzter Wunsch war – im Grab seiner Mutter beisetzen durfte. Dort liegt nämlich schon die Urne des Vaters, deren Totenruhe gemäß örtlicher Friedhofssatzung sonst gestört würde.

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