Streit in Mittelfranken:Katze muss vor Gericht erscheinen

Im Streit um eine entlaufene Katze hat eine Richterin das Tier vor Gericht gebeten. Dort sollte "Lumpele" mit ihrem Verhalten zeigen, wem sie gehört. Doch das ging gründlich schief.

Weil sie herausfinden wollte, wem eine entlaufene Katze gehört, hat eine Richterin in Ansbach das Tier vor Gericht bringen lassen. Dort sollte die drei Jahre alte "Lumpele" mit ihrem Verhalten zeigen, wer ihr Eigentümer ist.

Die grau-getigerte Katze war im Mai 2013 in einer mittelfränkischen Kleinstadt ausgebüxt, so das Amtsgericht Ansbach. Das Tier landete schließlich bei einer Frau, die "Lumpele" nicht mehr hergeben wollte und daher von den Eigentümern verklagt wurde.

Zwei gescheiterte Versuche, den Besitzer zu ermitteln

Auf Anordnung des Amtsgerichts musste die Frau die Katze nun zur Verhandlung mitbringen. Auf dem Parkdeck des Gerichts sollte sie das Tier dann frei laufen lassen. Die Richterin wollte damit feststellen, ob sich das Tier bei einem der Beteiligten zutraulich zeigt. Das ging jedoch schief, denn die Katze flüchtete sofort unter ein Auto und blieb dort auch erstmal. Erst nach längerer Zeit konnte sie hervorgelockt werden.

Schließlich sollten alle Beteiligten das Tier auf den Arm nehmen, um zu sehen, wie sie sich bei der jeweiligen Person verhält. Aber auch dieser Versuch, den Eigentümer zu ermitteln, brachte keine Erkenntnis: Bei allen war die Katze gleich ruhig.

Mit Fotos konnten "Lumpeles" Eigentümer schließlich beweisen, dass die Katze ihnen gehört. Die Richterin verurteilte die Frau, die das Tier aufgenommen hatte, dazu, die Katze wieder herauszurücken

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