Prozess in RegensburgHäftling für Mord an Mithäftling verurteilt

Ein Wachturm der Justizvollzugsanstalt Straubing.
Ein Wachturm der Justizvollzugsanstalt Straubing. Foto: Armin Weigel/dpa

Er sitzt bereits lebenslang wegen Mordversuches an seiner Ex-Freundin. Nun ist ein 43-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden – begangen in der JVA Straubing an einem Mithäftling.

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Nach dem gewaltsamen Tod eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt Straubing ist ein Mithäftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige attackierte sein Opfer Ende 2024 in dessen Zelle mit Faustschlägen und Fußtritten. Der Mann fiel ins Koma und starb Anfang 2026 in einem Krankenhaus. Die Richter sprachen den Angeklagten des Mordes aus Habgier schuldig und stellten überdies die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung der Richter betrat der Angeklagte morgens nach dem Aufschließen die Zelle seines Mithäftlings und schloss die Tür hinter sich. Dann soll er mit Faustschlägen auf sein Opfer losgegangen sein, das zu Boden ging und mit dem Hinterkopf gegen den Heizkörper stieß. Danach versetzte ihm der 43 Jahre alte Mann mindestens zwei Fußtritte gegen den Kopf und verließ die Zelle.

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Den Ermittlungen nach entdeckte ein weiterer Häftling den Schwerverletzten etwa drei Minuten später. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es in ein Koma fiel, aus dem es nicht mehr erwachte. Motiv der Tat war demnach ein Tattoo, das der Mann sich von seinem Mithäftling hatte stechen lassen, und für das er diesem noch Geld schuldete.

Der Angreifer sitzt bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes ab, zu der er den Angaben nach vom Landgericht München I verurteilt wurde, nachdem er 2021 seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen niedergestochen hatte.

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