Strafverfolgungsstatistik 2011:Merk für längeren Jugendarrest

Mehr fahrlässige Tötungen und eine verstärkte Anwendung des Jugendstrafrechts für Verurteilte über 18 Jahre - das sind für Justizministerin Beate Merk die bedenklichsten Entwicklungen in der Strafverfolgungsstatistik 2011. Sie fordert nun, die Höchstdauer des Jugendarrests zu verlängern.

Nadja Boxheimer

Eine signifikante Zunahme der fahrlässigen Tötungen und eine verstärkte Anwendung des Jugendstrafrechts für Verurteilte über 18 Jahre, das sind für Justizministerin Beate Merk die bedenklichsten Entwicklungen in der Strafverfolgungsstatistik 2011. Merk plädierte am Donnerstag in München für eine konsequente Anwendung des Erwachsenenstrafrechts und eine Verlängerung der Höchstdauer des Jugendarrests. Zudem hält sie die Vorratsdatenspeicherung für unerlässlich für eine erfolgreiche Strafverfolgung.

Die absolute Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen in Bayern ist 2011 im Vergleich zum Vorjahr um 0,14 Prozent leicht gestiegen. Dies liegt allerdings am Bevölkerungswachstum. Setzt man die insgesamt 125 410 Verurteilungen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl, kommen auf 100 000 strafmündige Personen in Bayern 1147 Verurteilungen. Das sind vier weniger als im Vorjahr. Für Merk ist das zwar eine erfreuliche Bilanz, aber kein Grund, sich auszuruhen. "Jede Straftat ist eine zu viel", sagte die Ministerin. Man dürfe außerdem die Dunkelziffern nicht außer Acht lassen.

Allerdings finden sich in der Statistik erhebliche Unterschiede. So gab es 2011 nur 21 Verurteilungen wegen Mordes. Das ist der niedrigste Wert seit 2004. Die Urteile wegen fahrlässiger Tötung - ohne die im Straßenverkehr - nahmen dagegen deutlich zu. "64 Fälle gegenüber 46 im Vorjahr, das stimmt nachdenklich", sagte Merk. Ebenso bedenklich nannte sie, dass beinahe drei Viertel der Urteile über Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen wurden. "Das Erwachsenenstrafrecht sollte hier nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein", sagte Merk. "Ich glaube kaum, dass alle Jugendlichen heute unreif sind." Mit der Verlängerung der Arresthöchstdauer auf drei Monate will sie "Lücken" im Jugendstrafrecht füllen. "Das würde den Jugendlichen sogar helfen, wieder auf den richtigen Weg zu finden", sagte Merk. Zufrieden äußerte sich die Ministerin, dass 2011 weniger Jugendliche und Heranwachsende verurteilt wurden als 2010.

Deutlich weniger Urteile gab es auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und Bilder. Doch auch hier vermutet Merk eine hohe Dunkelziffer. "Da wir die Vorratsdatenspeicherung nicht haben, ist das Dunkelfeld groß", sagte sie. "Die Praxis zeigt, dass wir sie dringend für die Verfolgung von Straftaten im Internet brauchen."

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