Strafprozess in Hof:Arzt verkauft fremde Eizellen

  • Weil er einer Frau Eizellen einer anderen Frau eingesetzt hat, steht ein Arzt aus Bayreuth jetzt vor Gericht.
  • Der Mediziner soll zudem noch Steuern in Höhe von mehr als 1 Millionen Euro hinterzogen haben - auch für Schönheitsoperationen.

Von Olaf Przybilla, Hof

Die Vorwürfe gegen einen Reproduktionsmediziner wiegen schwer: Der 57-Jährige soll in seiner Privatklinik am Bayreuther Hofgarten zwei Embryonen auf eine Patientin übertragen haben. Und er soll dafür die Eizellen von einer Frau benutzt haben, die davon nichts wusste.

Laut Anklage habe der Facharzt für Frauenheilkunde die eingesetzten Eizellen zu einem früheren Zeitpunkt für diesen Zweck entnommen und konserviert. Von der Empfängerin der Eizelle soll er dafür 2500 Euro verlangt und ihr vorgespiegelt haben, das Geld würde an die Spenderin weitergereicht.

Durch das von ihm so bezeichnete "Egg-Sharing" soll er versucht haben, sich eine dauerhafte Einnahmequelle bei Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch zu verschaffen.

Wegen Verstößen gegen das Embryonenschutz- und Transplantationsgesetz muss er sich seit Dienstag am Landgericht Hof verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zu Last, er habe in zwei Fällen nicht erlaubte Fortpflanzungstechniken angewandt, in einem Fall auch unerlaubt Gewebe entnommen.

Als der Mediziner im Januar festgenommen wurde, fanden die Ermittler in seiner Praxis eine mit einem goldenen Aufkleber markierte Kassette. In dieser habe der Mediziner mindestens neun Eizellen aufbewahrt. Die Frau, der er Eizellen entnommen hatte, soll davon ausgegangen sein, dass diese vernichtet würden.

Stattdessen soll der Arzt den Namen und äußere Erscheinungsmerkmale der Patientin auf einer Liste notiert haben, um sie bei Bedarf für andere Empfängerinnen auswählen zu können.

Anklage wegen Steuerhinterziehung und Betrugs

Damit aber nicht genug: Wegen Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrugs muss sich der Mediziner ebenfalls verantworten. Weil diese Delikte den weitaus größeren Teil der Anklage ausmachen, wird vor einer Wirtschaftsstrafkammer verhandelt. Die Wirtschaftsdelikte räumte der Arzt zum Prozessauftakt ein.

Zu möglichen Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz wollte er sich nur nach Ausschluss der Öffentlichkeit äußern. Im öffentlichen Teil merkte er allerdings an, er sei sich bewusst, gegen Bestimmungen aus dem Embryonenschutzgesetz verstoßen zu haben. Er habe dies getan, um Frauen "einen Kinderwunsch zu erfüllen".

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, er habe über Jahre hinweg Bar-Einkünfte aus seiner Praxis nicht versteuern lassen und auch ausländische Kapitaleinkünfte nicht angegeben. Einkünfte für individuelle Gesundheitsleistungen sollen in der Praxis in einer Kasse eingelegt, Dokumente aber gelöscht und vernichtet worden sein.

Um ausgelagerte Rechnungen aufzubewahren, soll der Spind einer Mitarbeiterin in der Praxis genutzt worden sein.

Einnahmen für Schönheitsoperationen

Wenn der Arzt Patienten aus dem Ausland behandelte, habe er die Einkünfte den Steuerbehörden vorenthalten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Akten in solchen Fällen nicht in der Praxis, sondern bei einer Mitarbeiterin zu Hause aufbewahrt wurden.

Auch sollen notwendige Laborleistungen für ausländische Patienten über den Namen von inländischen Kassenpatienten abgerechnet worden sein, ohne dass diese das wussten.

Blutkonserven für die Operationen ausländischer Patienten soll die Praxis auf den Namen inländischer Patienten beschafft haben. Einnahmen für kosmetische Schönheitsoperationen soll der Arzt gleich ganz verschwiegen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehr als eine Million Euro Einkommenssteuer hinterzogen zu haben.

Insgesamt rechnet sie mit einem Steuerschaden von 1 117 000 Euro. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, mit einem Urteil wird am 20. Oktober gerechnet.

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