Studieren in BayernExmatrikulation als „scharfes Schwert“ – neuer Strafenkatalog an bayerischen Hochschulen geplant

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Bayerns Hochschulrecht soll reformiert werden. Unter anderem soll ein Katalog von Ordnungsmaßnahmen ins Gesetz aufgenommen werden. 
Bayerns Hochschulrecht soll reformiert werden. Unter anderem soll ein Katalog von Ordnungsmaßnahmen ins Gesetz aufgenommen werden.  (Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume plant einen neuen Strafenkatalog für Hochschulen mit der Exmatrikulation als „ultimative Sanktion“.
  • Studierende, die den „Hochschulfrieden dauerhaft stören“ oder Straftaten begehen, sollen von der Universität ausgeschlossen werden können.
  • Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert die Pläne als falschen Weg.
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Wissenschaftsminister Blume will Sanktionen im Landesrecht verankern und Studierende zur Not hinauswerfen. Kritiker warnen vor einem Ausschluss unbequemer Stimmen.

Von Thomas Balbierer

Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) plant neue Regeln für den Rauswurf von Studierenden an bayerischen Hochschulen. Wie Blume am Montag ankündigte, will er die Exmatrikulation im Landesrecht als „scharfes Schwert“ verankern. Wer den „Hochschulfrieden dauerhaft stört“ oder Straftaten begeht, soll demnach von der Uni fliegen. Bislang gebe es in den bayerischen Hochschulgesetzen „keine klaren Regelungen zur Exmatrikulation“ als Ordnungsmaßnahme, sagte der Minister bei einer Pressekonferenz in München.

Die Exmatrikulation oder das Verbot einer erneuten Immatrikulation soll die „ultimative Sanktion“ innerhalb eines neuen Strafenkatalogs sein, den das Ministerium demnächst im Hochschulinnovationsgesetz einfügen will. Der Katalog soll sich laut Blume am Ordnungsrecht für Schulen orientieren, wo Verstöße stufenweise mit Verweisen, Versetzungen in Parallelklassen und Unterrichtsausschlüssen geahndet werden können.

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Der Minister verwies auf eine teils feindselige Stimmung an Hochschulen gegenüber jüdischen Studierenden, etwa in Berlin. An der Freien Universität Berlin wurde im Jahr 2024 ein jüdischer Student von einem Kommilitonen angegriffen und verletzt. „Uns berichten jüdische Studierende, dass sie mitunter so bedrängt werden, dass es ihnen unmöglich ist, ihr Studium fortzusetzen“, sagte Blume über die Lage in Bayern.

Antisemitismus-Vorwürfe hatte es in der Vergangenheit zum Beispiel gegen ein inzwischen aufgelöstes Pro-Palästina-Camp vor der Ludwig-Maximilians-Universität in München gegeben, wo gegen Israel und dessen Kriegsführung in Gaza protestiert wurde. „Die Null-Toleranz-Grenze bei Antisemitismus und Israelfeindlichkeit ist unverrückbar“, sagte Blume im September 2024 und kündigte neue Regeln an.

Aktuell taucht die Exmatrikulation im Landesrecht als reiner Verwaltungsakt auf. Wer sein Studium abschließt oder vorzeitig beendet, wird exmatrikuliert. Darüber hinausgehende Regelungen können Hochschulen in ihren Satzungen individuell festlegen. Nun soll es einen einheitlichen Strafenkatalog geben.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bayern hat die Verschärfung schon zu Beginn kritisiert. Im Kampf gegen Antisemitismus seien Zwangsexmatrikulationen der „falsche Weg, weil sie dazu geeignet sind, die Stimmen unbequemer, kritischer Studierender vom Campus auszuschließen“. Die GEW warnte vor einem Ausbildungs- und Berufsverbot.

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