Schweinfurt:Strafbefehl gegen ehemaligen Behördenleiter

60-Jähriger soll private Aufwendungen als Bewirtungskosten gegenüber der Stadt geltend gemacht haben.

Die Staatsanwaltschaft hat für den früheren Kulturamtsleiter in Schweinfurt einen Strafbefehl beantragt. Das Amtsgericht Schweinfurt habe diesen daraufhin erlassen, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Der Strafbefehl werde rechtskräftig, wenn innerhalb der Einspruchsfrist kein Einspruch eingelegt werde. Wann das sein wird, war zunächst unklar.

Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft den 60-Jährigen wegen Untreue vor Gericht bringen und hatte Anklage erhoben. Der Beschuldigte soll von 2016 bis 2020 private Aufwendungen unter anderem als dienstlich veranlasste beziehungsweise seitens der Stadt vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht haben. Die Anklagebehörde ging zuletzt von einem Schaden von etwa 10 500 Euro aus.

Der 60-Jährige soll zudem im Jahr 2018 ohne erkennbaren eigenen Vorteil einem gemeinnützigen Verein zulasten Schweinfurts geholfen haben. Dem Verein sei durch eine Aufführung im Stadttheater ein Verlust entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte soll diesen Verlust in einer Abrechnung aber als Gewinn ausgewiesen haben - wodurch der Verein nichts an die Stadt habe zahlen müssen. Was der 60-Jährige zu den Vorwürfen sagte, wurde von der Staatsanwaltschaft bisher nicht mitgeteilt. Die Stadt hatte den Theaterleiter im Mai fristlos entlassen.

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Recht. Damit soll in der Regel bei geringfügigen Delikten ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht. Der Angeschuldigte hat nach der Zustellung zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Akzeptiert er den Strafbefehl nicht, gibt es doch eine Gerichtsverhandlung. Ansonsten kann der Strafbefehl rechtskräftig werden und wirkt dann wie ein Urteil. Er kann zum Beispiel eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr oder eine Geldstrafe vorsehen.

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