Stille Feiertage:Kabinett lockert Tanzverbot

Wer in der Nacht vor den stillen Feiertagen im Club feiert, kann das künftig zwei Stunden länger tun. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Zum Ausgleich bekommen Kommunen das Recht, auf öffentlichen Plätzen Alkoholverbote zu verhängen.

Diskothek 'Sugar' in München, 2009

Zwei Stunden länger feiern: Künftig darf in den Nächten vor stillen Feiertagen bis zwei Uhr nachts getanzt werden.

(Foto: Robert Haas)

Das strenge Tanzverbot vor den sogenannten Stillen Feiertagen in Bayern wird gelockert. Das Kabinett einigte sich am Dienstag auf einen Kompromiss der Koalitionspartner CSU und FDP. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Clubs vor Feiertagen wie Allerheiligen oder dem Volkstrauertag künftig bis um zwei Uhr nachts geöffnet haben dürfen, bisher galt eine sogenannte Schutzzeit ab Mitternacht. Die FDP hatte schon lange eine Aufweichung des Tanzverbots gefordert, konnte sich als kleinerer Koalitionspartner bislang aber nicht durchsetzen.

Im Gegenzug brachte der Ministerrat eine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes auf den Weg - ein Anliegen der CSU. Damit sollen Städte und Gemeinden künftig die Möglichkeit bekommen, für bestimmte Plätze im öffentlichen Raum ein Alkoholverbot zu erlassen. Bislang konnten auf Basis kommunaler Satzungen zwar auch schon Alkoholverbote für bestimmte Plätze verhängt werden, diese konnten vor Gericht aber leicht wieder gekippt werden.

Der ernste Charakter der Stillen Tage in Bayern werde auch nach der Liberalisierung gewahrt, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "An Heiligabend beginnt die Schutzzeit wie bisher um 14 Uhr", sagte er. Und Karfreitag und Karsamstag würden künftig ganztägig geschützt. Die neun stillen Tage sind laut Gesetz Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag, der Totensonntag und Heiligabend.

Beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband wird die geplante Lockerung des Tanzverbots begrüßt. Zurückhaltender reagieren hingegen die Kirchen. Man warne vor einer "scheibchenweisen Aushöhlung" der Regelung, sagte ein Sprecher der katholischen Freisinger Bischofskonferenz.

Alkoholverbot zwischen 22 und sechs Uhr

Als Initiative gegen wachsende Gewaltexzesse vor allem unter Jugendlichen sieht der Innenminister die geplante Änderung beim Alkoholverbot. Die geplante Neuregelung sieht vor, dass die Kommunen künftig in Eigenverantwortung den Genuss alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen in der Zeit zwischen 22 Uhr und sechs Uhr verbieten können.

Wie weit sich die Änderung tatsächlich auswirken wird, hängt von der genauen Formulierung im Gesetzestext ab, sagte Daniela Schlegel vom zuständigen Kreisverwaltungsreferat in München. Wenn die Einschränkung etwa dazu dienen solle, Straftaten zu reduzieren, wäre beispielsweise der Gärtnerplatz gar nicht betroffen. Denn dort gehe es nachts zwar manchmal laut zu, doch mit Gewalt und Straftaten gebe es keine Probleme.

Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden und insbesondere auch den Kommunen zur Anhörung weitergegeben. Danach muss der Bayerische Landtag darüber entscheiden.

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