Sterbehilfe:"Missbrauchsgefahr zu hoch"

Die bayerische Landesregierung lehnt die organisierte Sterbehilfe strikt ab. Kommerzielle Sterbehilfe müsse unter Strafe stehen, fordert Gesundheitsminister Bernhard.

Einen Handel mit dem Tod dürfe es nicht geben, forderte Gesundheitsminister Otmar Bernhard anlässlich der Stellungnahme der Bioethik-Kommission der Staatsregierung "In Würde Sterben" am Montag in München. Bernhard betonte: "Organisierte Aktivitäten in der Sterbehilfe müssen jedenfalls dann unter Strafe gestellt werden, wenn sie geschäftsmäßig erfolgen."

Sterbehilfe: Seit der Schweizer Verein Dignitas in Deutschland Präzedenzfälle schaffen will, ist die Diskussion um Sterbehilfe neu entbrannt.

Seit der Schweizer Verein Dignitas in Deutschland Präzedenzfälle schaffen will, ist die Diskussion um Sterbehilfe neu entbrannt.

(Foto: Foto: dpa)

In Deutschland sei die Tötung auf Verlangen "aus gutem Grund unter Strafe gestellt", weil die Missbrauchsgefahr zu hoch und kaum zu beherrschen sei, sagte der Minister. Dies zeigten insbesondere die Erfahrungen aus den Niederlanden und aus Belgien, wo die aktive Sterbehilfe legalisiert sei.

"Wir dürfen aber auch Entwicklungen nicht dulden, die dazu führen, mit der Not kranker und verzweifelter Menschen Geschäfte zu machen", fügte er hinzu.

Kürzlich hatte die Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas mit dem Vorhaben für Wirbel gesorgt, in Deutschland Präzedenzfälle für Sterbehilfe zu schaffen.

Vor wenigen Tagen erst konnte eine Landrätin in Niederbayern verhindern, dass sich eine Rentnerin in Simbach mit Hilfe einer ausländischen Sterbehilfeorganisation selbst tötete.

Keine Zwangsbehandlungen

Gemeinsam mit Sozialminister Christa Stevens forderte Bernhard eine klare gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Grundlage dabei müsse das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen sein.

Eine Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügung lehnten beide Minister ab. Was für den bei Bewusstsein befindlichen einwilligungsfähigen Patienten gelte, müsse auch dann gelten, wenn der Patient sein Bewusstsein und seine Einwilligungsfähigkeit verliere, sagten die CSU-Politiker. Der Respekt vor dem subjektiven menschlichen Willen gebiete es, "keine Zwangsbehandlungen durchzuführen".

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