Steigerwald:Niederlage für Naturschützer

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Streit um ein Waldschutzgebiet im Steigerwald die Anträge von Naturschützern abgelehnt. Gegen das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden, wie der Gerichtshof am Donnerstag in München mitteilte. Mit den schriftlichen Urteilsgründen sei voraussichtlich nicht vor September oder Oktober zu rechnen. Die Regierung von Oberfranken hatte das 775 Hektar große Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" (Landkreis Bamberg) im vergangenen Jahr aufgehoben, nachdem ihr die Staatsregierung mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes die Zuständigkeit dafür übertragen hatte. Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz hatten gegen die Aufhebung geklagt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: