Naturschutz:Regierung bestätigt Heuberg-Verfahren

Behörde weist Forderungen nach neuer Raumordnung für die umstrittene Erweiterung des Steinbruchs oberhalb von Nußdorf zurück.

Im Streit über die Erweiterung des Steinbruchs am Heuberg oberhalb von Nußdorf am Inn hat die Regierung von Oberbayern Forderungen nach einem neuen Raumordnungsverfahren zurückgewiesen. Damit reagierte sie auf eine entsprechende Resolution des Rosenheimer Kreistags. Ein breites Bündnis von Parteien hatte sich ohne die Stimmen der CSU und entgegen der Rechtsauffassung des Landratsamts der Forderung mehrerer Naturschutzverbände angeschlossen und ein neues Verfahren verlangt, weil die Erweiterung des Steinbruchs in ihren Augen einen erheblichen Eingriff in die geschützte Bergwelt darstellt.

Dagegen bekräftigte die Regierung von Oberbayern nun ihren Standpunkt, dass das Raumordnungsverfahren vor der erstmaligen Genehmigung des Steinbruchs zu Beginn der 1960er-Jahre maßgeblich bleibe. Der bayerische Alpenplan, in dessen besonders strenger Schutzzone C das Vorhaben liegt, ist erst nach dieser ersten Genehmigung in Kraft getreten. Der Steinbruch hätte hinter einer natürlichen Felswand abgeschirmt bleiben und nicht über 758 Höhenmeter hinausreichen sollen. Gegen beide Vorgaben hat das Betreiberunternehmen, ein Zementwerk aus dem nahen Rohrdorf, längst verstoßen. Der weitere Abbau oberhalb von 758 Metern war 2018 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestoppt worden, weshalb das Unternehmen eine Erweiterung der alten Genehmigung beantragt hat.

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