Der Flächenverbrauch in Bayern steigt. Für Siedlungs- und Verkehrszwecke im Freistaat sind im vergangenen Jahr im Schnitt 11,7 Hektar Fläche pro Tag verbraucht worden. Das entspricht fast der Größe von 17 Fußballfeldern, wie das Statistische Landesamt in Fürth mitteilte. Im Vorjahr lag der Flächenverbrauch pro Tag bei 9,8 Hektar. Das Landesamt betonte, dass der Flächenverbrauch nicht mit einer Versiegelung der Landschaft gleichzusetzen sei. Siedlungs- und Verkehrsflächen umfassten auch Grün- und Freiflächen. Insgesamt dienten damit Ende 2017 zwölf Prozent der Gesamtfläche des Freistaats Siedlungs- und Verkehrszwecken.
36 Prozent der im vergangenen Jahr verbauten Fläche wurden für Wohnbau sowie als Industrie- und Gewerbegebiete genutzt. Verkehrsflächen - darunter Straßen, Plätze, Zugstrecken und Flughäfen - machten rund 39 Prozent aus. Die restlichen Flächen wurden unter anderem als Freizeit- und Sportanlagen genutzt, darunter auch Grünanlagen. Den höchsten Flächenverbrauch in einem Jahr zählten die Statistiker mit 1332 Hektar in Oberbayern. In Oberfranken waren es 207 Hektar, der geringste Wert aller Regierungsbezirke.
Die Höhe des Flächenverbrauchs ist seit Jahren ein Streitthema in der Landespolitik. Die Grünen hatten mit anderen Parteien und Umweltverbänden ein Volksbegehren gegen den steigenden Flächenverbrauch gestartet. Das Bündnis hatte bis März fast 50 000 Unterschriften gesammelt, scheiterte aber vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CSU und Freie Wähler verständigt, den Flächenverbrauch deutlich und dauerhaft zu senken. Als "Richtgröße" sollen fünf Hektar pro Tag angestrebt werden, gemeinsam mit den Kommunen - ohne gesetzliche Verpflichtung. Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann kritisierte am Donnertag "die verfehlte Politik" des früheren Heimatministers Markus Söder. Der jetzige Ministerpräsident habe wichtige Regelungen der Landesplanung aufgeweicht und so die ungebremste Ausweisung von Gewerbegebieten im Land vorangetrieben. Hartmann forderte erneut eine verpflichtende Höchstgrenze von fünf Hektar pro Tag.