Staatsanwaltschaft:Anklage gegen Landtagsabgeordneten Felbinger erhoben

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  • Dem bayerischen Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) wird gewerbsmäßiger Betrug in fünf Fällen vorgeworfen.
  • Der Politiker soll das Landtagsamt durch fingierte Verträge um mehr als 50 000 Euro betrogen haben.
  • Der FW-Chef Hubert Aiwanger steht hinter Felbinger, doch in der Fraktion gibt es Zweifel an dem Abgeordneten.

Von Lisa Schnell, München

Der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (Freie Wähler) muss sich möglicherweise bald vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen ihn Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen erhoben, wie sie am Dienstag mitteilte. Felbinger wird vorgeworfen, dem Landtagsamt durch fingierte Verträge einen Schaden von mehr als 50 000 Euro zugefügt zu haben.

Von 2011 bis 2015 soll er Verträge abgerechnet haben, die "lediglich zum Schein" geschlossen worden seien, "um einen rechtswidrigen finanziellen Vorteil zu erlangen". Mittels falscher Werkverträge soll er vorgetäuscht haben, Mitarbeiter für seine Landtagsarbeit beschäftigt zu haben, obwohl er das Geld tatsächlich für andere Zwecke verwendete. Einen Fall soll er zugegeben haben, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Nun muss das Landgericht München I über die Zulassung der Anklage entscheiden.

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Felbinger hatte Ende 2015 mehr als 60 000 Euro an den Landtag zurückgezahlt, damit sei der entstandene Schaden wohl ausgeglichen, schreiben die Ermittler. Wird Felbinger wegen Betrugs verurteilt, muss er mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass er sich eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschaffen wollte, könnte sogar eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und zehn Jahren verhängt werden.

Für FW-Chef Hubert Aiwanger hat sich durch die Anklage nichts geändert. Er steht wie die Mehrheit der Fraktion hinter Felbinger. Erst wenn ein Urteil vorliege, werde die Fraktion über dessen Zukunft in der Partei diskutieren. Auch eine Verurteilung müsse nicht zwangsläufig einen Austritt nach sich ziehen, sagt Aiwanger. Ob er noch einmal für den Landtag kandidieren werde, wolle er von dem Urteil abhängig machen, soll Felbinger gesagt haben.

In seinem Stimmkreis hat er wohl noch Sympathien, die in seinem Bezirk Unterfranken allerdings schwinden. Auch in der Fraktion zweifeln einige. Eine Partei, die sich zu den Anständigen zählt, könne nicht mit Vorbestraften in den Wahlkampf gehen, heißt es. Peter Meyer etwa plädiert für einen "freiwilligen Rückzug". Felbinger müsse Solidarität gegenüber der Fraktion zeigen, für die er zur Belastung geworden sei.

© SZ vom 12.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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